Geld für Kinderbetreuung
Verfasst: 17.12.2009, 16:14
Hallo,
lese grade, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass mindestens 770,00 Euro Unterhalt der nicht ehelichen Mutter vom Kindesvater zustehen würden bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für ihre Betreuung zur Sicherung des Existensminimums. . Danach hat sie eben in Teilzeit und später in Vollzeit arbeiten zu gehen.
Diese Entscheidung löste Erheiterung bei mir aus. Also Augen auf, von welchem Mann man sich schwängern läßt. Verzeiht mir bitte diese Ironie, aber die Realität in unserer familienrechtlichen Kanzlei ist eine andere.
Da reicht das Geld nicht einmal aus, um den Mindestunterhalt für das Kind bezahlen zu können, bei dem bißchen Geld, was die meisten Männer heute verdienen. Ich sage nur Unterhaltsvorschuss.....Geschweige denn bleibt noch so viel übrig, um der Mutter diese 770,00 Euro zu überweisen.
Gute Entscheidung, aber die meisten betroffenen ledigen Mütter werden diesen Anspruch nie vom Kindsvater erhalten können.
Also Augen auf und erstmal den Lohnzettel checken. Ich weiß, ich bin gemein, aber bei den Akten, die ich heute "unterhaltsmäßig" auf meinem Tisch habe, bleibt nur Galgenhumor über, oder man dreht durch.
.....und wieder ein Hartz IV Bescheid........ (ich glaub ich geh nachhause, es reicht, 770,00 Euro toll ! .....)
LG
Schneeflocke
lese grade, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass mindestens 770,00 Euro Unterhalt der nicht ehelichen Mutter vom Kindesvater zustehen würden bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für ihre Betreuung zur Sicherung des Existensminimums. . Danach hat sie eben in Teilzeit und später in Vollzeit arbeiten zu gehen.
Diese Entscheidung löste Erheiterung bei mir aus. Also Augen auf, von welchem Mann man sich schwängern läßt. Verzeiht mir bitte diese Ironie, aber die Realität in unserer familienrechtlichen Kanzlei ist eine andere.
Da reicht das Geld nicht einmal aus, um den Mindestunterhalt für das Kind bezahlen zu können, bei dem bißchen Geld, was die meisten Männer heute verdienen. Ich sage nur Unterhaltsvorschuss.....Geschweige denn bleibt noch so viel übrig, um der Mutter diese 770,00 Euro zu überweisen.
Gute Entscheidung, aber die meisten betroffenen ledigen Mütter werden diesen Anspruch nie vom Kindsvater erhalten können.
Also Augen auf und erstmal den Lohnzettel checken. Ich weiß, ich bin gemein, aber bei den Akten, die ich heute "unterhaltsmäßig" auf meinem Tisch habe, bleibt nur Galgenhumor über, oder man dreht durch.
.....und wieder ein Hartz IV Bescheid........ (ich glaub ich geh nachhause, es reicht, 770,00 Euro toll ! .....)
LG
Schneeflocke