Urlaub! Ja oder Nein am 24/30?

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kathi3
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#1

27.11.2009, 09:25

Hallo liebe Leute..

Folgendes Problem stellte sich gestern raus..

Zur Entwicklung:
Ich arbeite vormittags (20Std/Woche) bei einem RA; nachmittags bei einem anderen (20Std/Woche)..

Ich habe Urlaubsantrag eingereicht.. für 24.12 u. 30.12 habe ich absichtlich keinen Urlaub genommen, sondern die Tage einfach weggelassen :!:

Der eine hat mir diese Tage quasi *geschenkt* der andere pocht darauf, dass ich arbeiten komme..

Wie sieht es bei Euch aus und welche Meinung habt Ihr??

Ich meine, dass man den Angestellten diese Tage wohl als einen kompletten Tag rechnen muss..
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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gabrielle
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#2

27.11.2009, 09:26

wir bekommen jeweils einen halben Tag geschenkt und die andere Hälfte des Tages nehmen wir Urlaub. Wir haben aber alle eine Vollzeitstelle.
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LuzZi
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#3

27.11.2009, 09:33

Also wir haben offiziell nicht frei an diesen Tagen, müssen Urlaub nehmen, allerdings war Chef letztes Jahr so nett und hat uns die beiden Tage geschenkt. Mir wärs egal, ob ich da arbeite oder nicht, bin da flexibel. Ist eh nur ein halber Tag. Um 12.00 Uhr ist meist eh Schicht, ist ja doch tote Hose. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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kathi3
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#4

27.11.2009, 09:38

Mir ist das auch mitlerweile egal.. was soll ich mich mit ihm anlegen.. er ist der Boss.. :feuer :feuer :abdreh
Viele liebe Grüße
Kathi :O)

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Kasimir1603
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#5

27.11.2009, 09:45

Wir haben an diesen beiden Tagen komplett zu und brauchen - ebenso wie am Faschingsdienstag - keinen Tag Urlaub nehmen. Im Vertrag ist das geregelt, dass diese Tage immer frei sind :)

Bei anderen Kanzleien vorher war es so, dass wir an beiden Tagen bis 12 Uhr arbeiten hätten müssen und wenn wir Urlaub haben wollten für diese Tage je ein halber Tag Urlaub genommen werden musste/angerechnet wurde.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Goldlöckchen

#6

27.11.2009, 09:58

Wir haben hier zu. Ich muss aber für den 24. und 31. jeweils einen ganzen Urlaubstag nehmen.

In der letzten Kanzlei mussten wir auch am 31.12. arbeiten. Mein damaliger Chef hat das so begründet, dass ja genau an diesem Tag ein Mandant mit einer Verjährungssache kommen könnte, die in die Millionen geht. Total bescheuert.
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sunshine24
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#7

27.11.2009, 09:59

Wir haben an diesen beiden Tagen komplett zu und brauchen - ebenso wie am Faschingsdienstag - keinen Tag Urlaub nehmen. Im Vertrag ist das geregelt, dass diese Tage immer frei sind
So ist bei uns auch.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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LuzZi
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#8

27.11.2009, 10:00

Rapunzel hat geschrieben:in der letzten Kanzlei mussten wir auch am 31.12. arbeiten. Mein damaliger Chef hat das so begründet, dass ja genau an diesem Tag ein Mandant mit einer Verjährungssache kommen könnte, die in die Millionen geht. Total bescheuert.
Weil Mandanten ja meist auch total die Ahnung von Verjährung haben und Sachen, in denen sie Forderungen haben, bis zum letzten Tag liegen lassen :roll: Chefs ...
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#9

27.11.2009, 10:00

Kasimir1603 hat geschrieben:Wir haben an diesen beiden Tagen komplett zu und brauchen - ebenso wie am Faschingsdienstag - keinen Tag Urlaub nehmen.
Dito!
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nici01
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#10

27.11.2009, 10:05

Wir müssen uns auch jeweils einen halben Tag Urlaub abziehen für die beiden Tage. Diesmal trifft es mich leider auch, da ich Dienstag und Donnerstags arbeite und die beiden Tage auf einen Donnerstag fallen.
Gruß Nici
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