Umrechnung Kindesunterhaltstitel - aber wie?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Daisymaus512
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 04.04.2008, 10:24

#1

06.10.2009, 14:42

Hallo :wink1

Folgendes Problem:

Ich hab hier einen Unterhaltstitel aus dem Jahr 2002 vorliegen, wonach sich der Schuldner verpflichtet hat,

107 % des Regelbetrages der Regelbetragsverordnung an das gemeinsame Kind, geb. ....01.1997, zu bezahlen, derzeit 202 Euro abzgl. 25 Euro anteiliges Kindergeld, also 177 Euro.


Im Jahr 2005 erfolgte sodann eine Unterhaltsanpassung auf

107 % des Regelbetrages der zweiten Altersstufe in Höhe von 265 Euro abzgl. anteiliges Kindergeld von 8 Euro, somit 257 Euro.


Diese 257 Euro hat der Schuldner bis heute bezahlt. Es erfolgte in den vergangenen Jahren keine neue Anpassung. Erst jetzt kommt die Kindsmutter und möchte erhöhten Unterhalt haben, zumal das Kind nunmehr 12 Jahre alt ist und in die 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle einzustufen ist.

Wie rechne ich nun den jetzt geschuldeten Unterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle aus?

Ich hab ja gedacht, ich könnte einfach den Mindestunterhalt der 3. Altersstufe hernehmen und mit 107 % multiplizieren, also 377 Euro x 107 % = 404 Euro (aufgerundet), aber da gibt es wohl diese Übergangsregelung gem. § 36 Nr. 3 EGZPO. Und mit der komm ich ja so gar nicht zurecht :roll:

Die Formel danach lautet

(bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100
------------------------------------------------------
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe

= Prozentsatz neu

Als Rechenbeispiel ist angegeben:

(196 Euro + 77 Euro) x 100
_______________________
279 Euro

= 97,8 %
279 Euro x 97,8 % = 273 Euro aufgerundet
273 Euro - 77 Euro = 196 Euro Zahlbetrag



Ok klingt gut und schön, aber welche Beträge setze ich denn da jetzt ein?! Schließlich hat der Gegner bisher nach der Tabelle von 2005 bezahlt mit nur anteiligem Kindergeld. :shock:

Bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Meine Rechenmaschine glüht schon :ohnmacht
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Astrid101

#2

06.10.2009, 15:17

Hallo,

das ist echt eine harte Nuss!

Leider kann ich Dir nur den Tipp geben, mal in der Anlage zur Düsseldorfer Tabelle zu gucken. Im Ergänzungsband des Schönfelders müßtest Du die finden.

Ich meine, da vor kurzem eine Erläuterung dafür gesehen zu haben.

Vielleicht hilft Dir das weiter!

Viel Glück!
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#3

06.10.2009, 16:02

Also, ich hab auch mal versucht, nachzurechnen:

Du nimmst ja aus der Übergangsregelung nach § 36 Nr. 3 EGZPO das Rechenbeispiel 1 (Abzug des hälftigen Kindergeldes)
und zwar habe ich da folgende Berechnung gemacht:

Bisher gezahlter Unterhalt
257,00 € + hälftiges Kindergeld 82,00 € x 100 : Mindestunterhalt 377,00 € = 89,9 %

377,00 € x 89,9 % = 338,92 € abzüglich hälftiges Kindergeld = 256,92 €
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Benutzeravatar
Daisymaus512
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 04.04.2008, 10:24

#4

06.10.2009, 16:35

@Lucy: nachdem man den bisher bezahlten Unterhalt in die Berechnung einstellen muß, denke ich, daß auch das bis dato gültige Kindergeld hergenommen werden muß und nicht das neue Kindergeld von 82,00 Euro.

Und genau da hab ich mein Problem, weil ich nicht weiß, ob ich von der Tabelle 2008 ausgehen kann/muß oder von der Tabelle 2005 :-(
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Benutzeravatar
Daisymaus512
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 04.04.2008, 10:24

#5

07.10.2009, 11:28

:schieb
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Antworten