Hallo Ihr Lieben,
die Frist für ein Teilurteil ist doch die Berufung, oder?
Frist für Teilurteil
auch wenn drinsteht der rechtstreit wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung des TU ausgesetzt?
Warte ich ja quasi auf die Rechtskraft und dann notiere ich dir Frist, oder?
Warte ich ja quasi auf die Rechtskraft und dann notiere ich dir Frist, oder?
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? deine Aussage bedeutet doch, dass das restliche Verfahren, also das, worüber noch gestritten wird, erst dann weiter bearbeitet wird, bis das Teilurteil rechtskräftig ist, ergo keine Berufung eingelegt wurde
kapier noch nicht. was wundert dich denn? Ist doch eigentlich fast klar, dass erstmal ausgesetzt wird. Alles andere hat ja eigentlich keinen sinn
ja, glaub ich auch.
du willst jedenfalls jetzt die Rechtskraft des TU abwarten und dann die Frist zur Berufung notieren. Dann ist ja aber keine mehr möglich, weil das Teilurteil ja schon rechtskräftig ist
Bsp Klage über 10000, Teilurteil über 3000. Rechtsstreit über restliche 7000 wird solange ausgesetzt, bis Teilurteil über 3000 rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde
du willst jedenfalls jetzt die Rechtskraft des TU abwarten und dann die Frist zur Berufung notieren. Dann ist ja aber keine mehr möglich, weil das Teilurteil ja schon rechtskräftig ist
das heißt mE folgendes:der rechtstreit wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung des TU ausgesetzt
Bsp Klage über 10000, Teilurteil über 3000. Rechtsstreit über restliche 7000 wird solange ausgesetzt, bis Teilurteil über 3000 rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde