FamFG

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jurissima
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#1

03.04.2009, 10:00

So ihr Lieben -

ich war gestern auf eine Info-Veranstaltung für das neue FamFG und bin ein bisschen entsetzt, ein bisschen zufrieden und ein bisschen unruhig.

Für die, die die "großen" Änderungen noch nicht kennen:

Das FGG fällt weg und wird zusammen mit der HausratsVO und einigen §§ der ZPO in das FamFG gepackt.
Die Kostensachen in Fam-Sachen kommen ins FamGKG (ich weiß nicht, ob die KostO weiter Bestand hat).
Zu den Familiensachen gehören zukünftig auch Vormundschaftssachen, Pflegschaftssachen für MJ, Adoptionssachen insgesamt und Unterbringungen von MJ.
Die Vormundschafts- und Pflegschaftsabteilungen werden daher langsam aufgelöst.

Im neuen FamFG gibt es keine Urteile mehr, es existieren dann nurnoch Beschlüssen. Wir dürfen uns daher schon auf Teil-Versäumnis-und Schlussbeschlüsse freuen, die gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind ....

Die einstweiligen Anordnungen sind zudem dann nicht mehr von einer Hauptsache abhängig und sind als eigenständige Verfahren einzutragen und zu führen.

Außderm gibt es daher keine Berufung oder Revision mehr sondern nurnoch Beschwerden.

Stichtag ist der 01.09.2009

ABER: Bei Vormundschafts- und Pflegschaftssachen werden die Sachen, die vor dem 01.09.09 eingegangen sind zunächst nach dem FGG/ZPO weitergeführt bis irgendeine Entscheidung (durch Beschluss) ergeht. Dann wird die Vormundschafts-Pflegschaftssache geschlossen und das Verfahren neu im FamFG weigergeführt.

Sachen, die vor dem 01.09.09 eingehen und mit einem VA im Verbund stehen und bis zum 01.09.10 noch nicht erledigt sind, werden zu diesem Stichtag automatisch in das FamFG übergeleitet.

Sachen, die ausgesetzt sind oder ruhen und nach dem 01.09.09 wieder aufgenommen werden, sind dann nach dem FamFG zu behandeln.



Also dann: Viel Spaß damit

Ach so: Da das ursprüngliche FamFG schon 3 Änderungen durch andere Gesetzte erfahren hat ist mir derzeit keine "gültige" Fassung bekannt, bin aber dankbar wenn jemand eine finden würde. Der Dozent kannte leider auch keine zuverlässige Quelle.
JessyRAFASW
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#2

15.04.2009, 14:47

Ich war auch auf einem Seminar wo das neue FamFG mal kurz angesprochen wurde und freue mich schon total.... das wird bestimmt wieder voll das Durcheinander bei uns und am Schluss landet alles auf meinem Tisch :(

Wäre auch für eine"gültige Fassung" dankbar, damit ich mich schon mal ein bisschen mit dem FamFG anfreunden kann :)
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PeeDee
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#3

15.04.2009, 14:55

Ach du meine Güte... ich glaub ich wander aus :angst

trotzdem :dankeschoen für die Infos jurissima
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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nephele
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#4

15.04.2009, 17:26

meine chefin ist fachanwältin für familienrecht... ich geh kaputt :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Gina

#5

15.04.2009, 17:43

nephele hat geschrieben:meine chefin ist fachanwältin für familienrecht... ich geh kaputt :roll:
Dann dürften euch die Neuerungen ja zumindest nicht überraschend ins Haus kommen und deine Chefin müsste sich nach meinem Empfinden bereits intensivst mit dem Thema auseinandergesetzt und entsprechende Seminare besucht haben. Gleiches sollte auch für dich gelten, da ja auch die Kostenstrukturen sich völlig verändern, zumindest die gesetzlichen Grundlagen für die Gerichts- und Anwaltskosten.

Von daher kann ich deinen Einwurf nicht wirklich verstehen, das Problem ist doch seit Anfang des Jahres in aller Munde. Auf zu den Seminaren! Die Verlage und die Seminaranbieter freuen sich grad ein zweites Loch usw... :roll: - wie zur Einführung des RVG.
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nephele
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#6

15.04.2009, 17:49

ich weiß, uns flattern ja jeden tag seminarangebote pp. ins haus...
gerade deswegen ist meine chefin ja so genervt, weil sie gar ned weiß wo sie hingehen soll, welches gut, was doppelt ist... ist ja nicht so, als hätten wir nicht schon genug zu tun ;)
mein kommentar sollte auch nicht überrascht wirken, sondern einfach genervt, von einer erneuten neuerung, ich werd hier in chaos versinken, ich seh das schon...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Francis
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#7

16.04.2009, 10:07

Die Verlage und die Seminaranbieter freuen sich grad ein zweites Loch usw... - wie zur Einführung des RVG.
Genau das ist das Problem: Man munkelt, dass das ne reine Lobbysache ist....

Diese ständigen großen Neuerungen gehen mir aber verdammt aufn Keks. Biste einmal auf Kurs und schon gehts wieder rückwärts. OK, die Neuerungen selbst sind nicht das Problem, auch hier arbeitet man sich ein und dann läufts. Aber es stinkt mir verdammt, dass ich mir jetzt wegen diesem Mist ab August wieder neue Literatur besorgen muss! Und die alten Bücher blockieren Platz, brauchste ja aber trotzdem noch für die alten Abrechnungen.

Ist seltsam, mittlerweile ja knapp alle 4 Jahre passiert sowas, gehts den Verlagen denn wirklich so schlecht? Man arbeitet ja Hand in Hand.... Sagt man.
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Master24
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#8

01.09.2009, 17:34

Tja, das passt. Dieses Semester, das zum "Stichtag" heute beginnt, beinhaltet - zum Glück - auch das Verfahrensrecht. *g*

Im Übrigen: Selbstverständlich geht es hier vornehmlich um die Effektivität der oberen Gerichte. Die nämlich, gänzlich ohne anstrengende Berufungs- und Revisionsverfahren, nur weil die werte Ex-Gattin nicht gewillt ist, nachdem das Kind eigenständig denken, reden und essen kann, auch mal wieder auf eigenen Beinen im Leben zu stehen etc., haben es doch erheblich leichter, eine Beschwerde zurückzuweisen und nötigenfalls die eingehende "Gegenvorstellung" zum Anlass zu nehmen, zu bekunden, dass zu einer Änderung desderwegen geradezu keine Veranlassung besteht. Von daher. Reine Kostenfrage des Gesetzgebers.

Bürgerrechtler wären gefragt. Die sind in Zeiten der Wirtschaftskrise jedoch nur ungern gesehen.

Euer
Wirtschaftsjurist in spé
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#9

02.09.2009, 08:06

Nur zur Info: Die Beschwerden für die "neuen" Verfahren werden beim entscheidenden Gericht eingelegt und nicht mehr bei der nächsten Instanz. Von daher entfallen die Notfristanfragen und die Rechtskraft kann schneller bestätigt werden. Das wird die Leute freuen, die kaum geschieden sind und wieder in den nächsten Startlöchern stehen... :shock:

Außerdem werden nun alle Gewaltschutzsachen in der Familienabteilung geführt und nicht mehr unterschieden zwischen Zivil und Fam.

Außerdem herrscht z.B. in Unterhaltssachen Anwaltszwang. Interessant ist wohl auch der § 138 FamFG, nach welchem ein RA nur noch beigeordnet wird, wenn das Gericht es für notwendig erachtet. Könnte z.B. bei UG-Verfahren interessant sein...
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rena
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#10

02.09.2009, 10:28

Oh man, diese neuen Streitwertberechnungen etc. sehen ja verdammt kompliziert aus. Das kann was werden...

Verfahren, die vor dem 01.09.09 rechtshängig gemacht wurden, werden nach altem Recht behandelt oder?

Hat jemand evtl. ne Zusammenfassung, was künftig insbesondere die Mitarbeiter beachten müssen?
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