Erholungszuschlag

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Kerstin1
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#1

18.02.2009, 09:08

Hallo zusammen,

mein Chef hat mir gerade erzählt, dass man Überstunden anstatt auszuzahlen mit einem Erholungszuschlag abgelten kann. Dieser wäre dann nicht sozialversicherungspflichtig. Hat ihm ein Lohnprüfer gesagt. Er weiß es aber auch nicht genau.

Kennt das jemand von euch??
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.02.2009, 09:10

Hab ich noch nie von gehört, klingt aber interessant.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
catwysel
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#3

18.02.2009, 09:39

Damit ist wohl gemeint, dass du die Überstunden nicht bezahlt bekommst, sondern "abfeiern" musst.

Ist - gerade in grossen Firmen - völlig normal.

Oder ist noch etwas anderes gemeint?
Kerstin1
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#4

18.02.2009, 10:27

Also mein Chef hat gemeint, dass man praktisch zum Urlaub noch so ne Art "Urlaubsgeld" zusäztlich bekommt (dass man sich noch besser erholt) :lol: . Das normale Abfeiern ist damit anscheinend nicht gemeint.
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Catwoman1703
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#5

18.02.2009, 10:33

Kerstin1, achso, jetzt glaub ich weiß ich was du meinst. In machen Betrieben steht dem AN ein Urlaubgeld zur Verfügung, was pro Urlaubstag anfällt. D. h. dass du wenn du zum Beispiel im März zwei wochen Urlaub nimmst, dann auf deiner März-Abrechnung anteiliges Urlaubsgeld für diese zwei Wochen stehen hast. Man kommt quasi keinen pauschlen Betrag einmal im Jahr ausbezahlt sondern eben für den genommenen Urlaub. So kenn ich das.
Weiß aber net, obs noch ne andere Variante gibt ;-)
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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Micsi11
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#6

18.02.2009, 17:25

Bei uns gibt es bei Jubiläum oder Heirat etc. eine Erholungsbeihilfe. Das ist ein bestimmter Betrag, den man da an den Arbeitnehmer auszahlen kann. Keine Ahnung aber, wie hoch der ist. Macht unser Steuerberater.
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