Aufrechnung Prozesskostenhilfe

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Yvy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 31.08.2006, 16:57

#1

20.10.2006, 10:11

Hallo... ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann

Beklagter wird zur Zahlung verurteilt, im übrigen wird die klage abgewiesen und der Kläger trägt die Kosten zu 70 %. Beklagter erhält PKH! Der Kläger rechnet mit seiner Forderung aus Urteil mit der Kostenforderung des Beklagten auf! Darf der Kläger hier überhaupt aufrechnen, besteht hier ein Aufrechnungsverbot gem. § 126 ZPO???

vielen dank für eine schnelle Antwort!!!!
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 686
Registriert: 04.09.2006, 22:24
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.10.2006, 17:08

Hallo Yvy,
kurze Nachfrage:
was meinst Du hinsichtlich der Aufrechnung mit der Kostenforderung des Beklagten? Die 30 % oder was :?:

Gruß Fiona :)
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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