Hallo... ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann
Beklagter wird zur Zahlung verurteilt, im übrigen wird die klage abgewiesen und der Kläger trägt die Kosten zu 70 %. Beklagter erhält PKH! Der Kläger rechnet mit seiner Forderung aus Urteil mit der Kostenforderung des Beklagten auf! Darf der Kläger hier überhaupt aufrechnen, besteht hier ein Aufrechnungsverbot gem. § 126 ZPO???
vielen dank für eine schnelle Antwort!!!!
Aufrechnung Prozesskostenhilfe
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Hallo Yvy,
kurze Nachfrage:
was meinst Du hinsichtlich der Aufrechnung mit der Kostenforderung des Beklagten? Die 30 % oder was
Gruß Fiona
kurze Nachfrage:
was meinst Du hinsichtlich der Aufrechnung mit der Kostenforderung des Beklagten? Die 30 % oder was
Gruß Fiona
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