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Verfasst: 02.02.2009, 16:44
von Zauberdrops
jojo hat geschrieben:Und ihr arbeitet bei Anwälten: Ich denke, die sind in der Regel noch konvervativer als ich.
Das denke ich auch eher.

Es wird zwar überall gesagt, dass man auffallen muss, aber ich glaube da nicht dran. Ich habe eine ganze Menge Bewerbungen in den letzten drei Jahren geschrieben, und habe auf viele "langweilige" Initiativbewerbungen ein und dieselbe Reaktion bekommen: Schön zu sehen, dass es noch Leute gibt, die Rechtschreibung und Grammatik beherrschen, alle Unterlagen beifügen und ansonsten die Mappe sorgfältig und ordentlich machen.

Verfasst: 02.02.2009, 22:06
von Findik
Ich habe meine Einleitung nochmal überdacht. Ich denke ihr habt recht. Mitlerweile finde ich auch, dass die Einleitung etwas eingebildet klingt und ich sehr überzeugt von mir rüberkomme. Das macht vielleicht keinen guten Eindruck.

Wie findet ihr diese Einleitungen?

"für die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte bewerbe ich mich gern, da ich im Bereich Zivilrecht und Zwangsvollstreckung gute Kenntnisse habe und Ihre Voraussetzungen erfüllen kann. "

" mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenanzeige für eine Rechtsanwaltsfachangestellte gelesen. Da ich aufgrund meiner Erfahrung im Zivilrecht und in der Zwangsvollstreckung Ihre Voraussetzungen erfülle, möchte ich mich bei Ihnen bewerben."

Danke im Voraus.

Verfasst: 02.02.2009, 22:44
von wifey
:sorry - da gefällt mir persönlich Deine 1. Einleitung besser :duckrenn

Viel interessanter ist: welche Einleitung gefällt Dir am besten?

Verfasst: 02.02.2009, 23:06
von Findik
Also mir gefällt die erste auch besser, weil zum einen die zweite länger ist (zu lang sollte sie nicht sein, finde ich) und zum anderen ist die erste nicht so ganz der Standart wie die zweite.

Verfasst: 03.02.2009, 09:06
von jojo
Variante 1) aber "gern" streichen und danach einen . Und dan solltest du wirklich was zu deinen ZV-Kenntnissen schreiben: Das hebt dich dann ab, und zwar fachlich und somit positiv.

Verfasst: 03.02.2009, 10:29
von Zauberdrops
Findik hat geschrieben:"für die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte bewerbe ich mich gern, da ich im Bereich Zivilrecht und Zwangsvollstreckung gute Kenntnisse habe und Ihre Voraussetzungen erfüllen kann. "
Ich würde die nehmen, aber eher so:

"ich bewerbe mich für die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte, da ich im Bereich Zivilrecht und Zwangsvollstreckung gute Kenntnisse habe und Ihre Voraussetzungen erfülle."

Verfasst: 03.02.2009, 10:44
von Findik
Vielen Dank für eure Hilfe. Aber Zauberdrops, ich werde deine Einleitung nehmen. Die gefällt mir ganz gut.

Verfasst: 03.02.2009, 10:48
von Zauberdrops
:oops: :wink:

Schön, wenn es Dir geholfen hat. Und viel Erfolg!