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wie errechnet das Gericht die PKH Raten :?:

Verfasst: 03.11.2008, 14:26
von rosa
ich hab hier ne alte Sache
Mdtin hat PKH bekommen
nach nem Jahr hat das Gericht jetzt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgefragt
Mdtin hat uns ihren aktuellen Job Center Bescheid gegen

jetzt hat das Gericht Raten in Höhe von 15,00 euro errechnet

ich weiß nur nich WIE!!!

da steht zb:
ALG II 778,10

Belastungen:
Freibetrag Partei 386,00
Wohnkosten laut Bescheid: 369,10

Summe: 755,10
einzusetzendes einkommen 23,00
--> zu zahlender Betrag: 15,00 €

ich versteh das nich!
einkommen hat unsere mdtin KEINES, sie ist allein erziehende Mutter und bezieht ALG II.

kann mir jemand die berechnung erklären?

Verfasst: 03.11.2008, 14:33
von PeeDee
Ich hab hier einen ganz frischen PKH-Beschluss mit Ratenzahlung.
Da ist auch aufgelistet, wie die die Rate errechnet haben.
Ist aber ziemlich viel abzuschreiben, also wenn Du den haben möchtest, dann würde ich den scannen.

Verfasst: 03.11.2008, 14:36
von nephele
also so wie ich deine ausführungen verstehe rechnet das gericht so:
"einkommen" ALG II: 778,10
- miete 369,10
- freibetrag 386,00
= "übrig" 23,00

das was eure mandantin zum leben braucht (lebensmittel, sachen fürs kind etc), dafür ist der freibetrag da. wenn eure mandantin also 23 € "übrig" hat, wenn alle kosten abgezogen wurde, muss sie davon halt 15 euro ans gericht zahlen...so verstehe ich das...

Verfasst: 03.11.2008, 14:41
von PeeDee
wenns nur um die Raten geht, also wie das Gericht auf die jeweilige Raten kommt, dann steht das in § 115 ZPO.
Da ist die Tabelle.

Verfasst: 03.11.2008, 14:43
von Soenny
Es gibt ein Programm, heißt PKH-Fix, schau mal im Internet bitte danach, wirst du schon finden, damit kann mal anhand der Unterlagen alles nachrechnen. Falls du es nicht findest, bitte PN schicken, dann gucke ich noch mal genau ;)

Verfasst: 03.11.2008, 15:23
von rosa
nephele, danke, ich honk!!! :patsch

danke @ all

Verfasst: 03.11.2008, 15:26
von rosa
ich hab dann aber doch nochmal ne frage
bei dem pkh bogen steht ja, dass die angaben c-j entbehrlich sind, wenn man den alg bescheid beifügt
hat sie auch so gemacht aber demnach sehen die doch gar nich, ob die noch irgendwo anders raten bez.
außerdem frag ich mich dann, die haben in 3 sachen gleichzeitig nachgefragt, wenn dann jetzt jedes AZ 15,00 € will geht das ja auch nich

.... :?:

Verfasst: 03.11.2008, 15:41
von PeeDee
Wenn die Mandantin irgendwo Raten zahlt, sind die Angaben ja nicht entbehrlich, dann hätte sie die schon machen sollen.
Wenn sie also noch irgendwelche besonderen Belastungen hat, dann solltet ihr Rechtsmittel einlegen und die Sachen vortragen.

Verfasst: 03.11.2008, 20:09
von Pepples
Wenn die Mandantin alleinerziehend ist, fällt mir auf, dass hier der Kinderfreibetrag fehlt bzw. nicht berücksichtigt wurde.
Ansonsten kann ich nur das Programm PKH-fix empfehlen.

Verfasst: 03.11.2008, 21:18
von rosa
PKH-fix
ok ich werds ausprobieren
danke euch!!!