hallo ihr lieben,
ich habe folgendes problem:
wir wurden beauftragt drei beschuldigte innerhalb des ermittlungsverfahrens zu vertreten.
1. ist die überhaupt möglich und?
2. wie würde da die kostenrechnung aussehen?
stehe irgendwie aufm schlauch. bekommt dann jeder eine rechnung?
vielen dank im voraus!!!
Mehrer Auftraggeber Strafrecht
- rena
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1268
- Registriert: 24.08.2006, 16:15
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)
Huhu,
meine Chefin hat eine Sache angenommen, da geht es um Eigentumsbeeinträchtigung und Schadenersatz.
Die Beschuldigten sind Eheleute und es geht um den Nachbarn (jeder beschuldigt hier jeden). Wir vertreten die Eheleute.
Die Polizei führt ein Aktenzeichen und hat sowohl den Ehemann als auch die Ehefrau vorgeladen.
Dürfen wir nun zwei Abrechnungen machen oder nur eine mit Erhöhung? Wo kann ich da mal nachlesen?
meine Chefin hat eine Sache angenommen, da geht es um Eigentumsbeeinträchtigung und Schadenersatz.
Die Beschuldigten sind Eheleute und es geht um den Nachbarn (jeder beschuldigt hier jeden). Wir vertreten die Eheleute.
Die Polizei führt ein Aktenzeichen und hat sowohl den Ehemann als auch die Ehefrau vorgeladen.
Dürfen wir nun zwei Abrechnungen machen oder nur eine mit Erhöhung? Wo kann ich da mal nachlesen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Genau so isses - 146 StPO - siehe #2sansibar hat geschrieben:Meiner Meinung nach kann man in derselben Strafsache nicht mehrere Beschuldigte vertreten.
Deshalb meine Frage in #4
@rena: Es kann weder eine Erhöhungsgebühr geltend gemacht werden (die es i.Ü. auf Grund von 146 StPO nicht gibt in Strafsachen) noch zwei Abrechnungen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 69
- Registriert: 04.09.2013, 09:49
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Zwei Mandanten als Beschuldigte werden von einem RA vertreten!??!?!?!!? @rena
Habt ihr mehrere RAe im Büro!?
Sozi?Bürogemeinschaft!?
Erhöhungsgebühr in einer Strafsache - das habe ich noch nie gehört und auch undenkbar und falsch - m.E.!
Habt ihr mehrere RAe im Büro!?
Sozi?Bürogemeinschaft!?
Erhöhungsgebühr in einer Strafsache - das habe ich noch nie gehört und auch undenkbar und falsch - m.E.!
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 69
- Registriert: 04.09.2013, 09:49
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
deswegen fragte ich, ob es sich um eine (Sozi oder) BüGe handelt, denn dann könnte eineLiesel hat geschrieben:Genau so isses - 146 StPO - siehe #2sansibar hat geschrieben:Meiner Meinung nach kann man in derselben Strafsache nicht mehrere Beschuldigte vertreten.
Deshalb meine Frage in #4
@rena: Es kann weder eine Erhöhungsgebühr geltend gemacht werden (die es i.Ü. auf Grund von 146 StPO nicht gibt in Strafsachen) noch zwei Abrechnungen.
Kanzlei beide Beschuldigte doch vertreten und JEDEM einzeln Kosten in Rechnung stellen!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
@Bürowächterin: Das ist klar.
Nachdem rena aber geschrieben hat:
Daher müßte sie das erstmal aufklären.
Nachdem rena aber geschrieben hat:
gehe ich davon nicht aus.rena hat geschrieben:meine Chefin hat eine Sache angenommen, ....
Daher müßte sie das erstmal aufklären.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)