Mehrer Auftraggeber Strafrecht

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leni
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#1

14.10.2008, 12:58

hallo ihr lieben,

ich habe folgendes problem:

wir wurden beauftragt drei beschuldigte innerhalb des ermittlungsverfahrens zu vertreten.

1. ist die überhaupt möglich und?
2. wie würde da die kostenrechnung aussehen?

stehe irgendwie aufm schlauch. bekommt dann jeder eine rechnung?

vielen dank im voraus!!!
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leni
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#2

14.10.2008, 13:16

alles klar, habs endlich gefunden, § 146 StPO
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rena
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#3

26.09.2013, 14:04

Huhu,

meine Chefin hat eine Sache angenommen, da geht es um Eigentumsbeeinträchtigung und Schadenersatz.

Die Beschuldigten sind Eheleute und es geht um den Nachbarn (jeder beschuldigt hier jeden). Wir vertreten die Eheleute.

Die Polizei führt ein Aktenzeichen und hat sowohl den Ehemann als auch die Ehefrau vorgeladen.

Dürfen wir nun zwei Abrechnungen machen oder nur eine mit Erhöhung? Wo kann ich da mal nachlesen?
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Liesel
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#4

26.09.2013, 14:06

Was willst du denn abrechnen?
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#5

26.09.2013, 14:28

Meiner Meinung nach kann man in derselben Strafsache nicht mehrere Beschuldigte vertreten.
Grüße - sansibar
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rena
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#6

26.09.2013, 14:32

Erst einmal die Grund- und die Verfahrensgebühr für das Ermittlungsverfahren. Akteneinsicht haben wir beantragt bereits.
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#7

26.09.2013, 14:38

sansibar hat geschrieben:Meiner Meinung nach kann man in derselben Strafsache nicht mehrere Beschuldigte vertreten.
Genau so isses - 146 StPO - siehe #2

Deshalb meine Frage in #4

@rena: Es kann weder eine Erhöhungsgebühr geltend gemacht werden (die es i.Ü. auf Grund von 146 StPO nicht gibt in Strafsachen) noch zwei Abrechnungen.
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#8

26.09.2013, 14:40

Zwei Mandanten als Beschuldigte werden von einem RA vertreten!??!?!?!!? @rena

Habt ihr mehrere RAe im Büro!?
Sozi?Bürogemeinschaft!?


Erhöhungsgebühr in einer Strafsache - das habe ich noch nie gehört und auch undenkbar und falsch - m.E.!
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#9

26.09.2013, 14:42

Liesel hat geschrieben:
sansibar hat geschrieben:Meiner Meinung nach kann man in derselben Strafsache nicht mehrere Beschuldigte vertreten.
Genau so isses - 146 StPO - siehe #2

Deshalb meine Frage in #4

@rena: Es kann weder eine Erhöhungsgebühr geltend gemacht werden (die es i.Ü. auf Grund von 146 StPO nicht gibt in Strafsachen) noch zwei Abrechnungen.
deswegen fragte ich, ob es sich um eine (Sozi oder) BüGe handelt, denn dann könnte eine
Kanzlei beide Beschuldigte doch vertreten und JEDEM einzeln Kosten in Rechnung stellen!
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Liesel
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#10

26.09.2013, 14:46

@Bürowächterin: Das ist klar.

Nachdem rena aber geschrieben hat:
rena hat geschrieben:meine Chefin hat eine Sache angenommen, ....
gehe ich davon nicht aus.

Daher müßte sie das erstmal aufklären.
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