Mandant mit RSV - RSV lehnt ab, RS-Fall bereits eingetreten

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Susan84
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#1

20.09.2008, 19:28

Hallo.

Wir haben auf Arbeit einen Mandanten mit einer RSV. Der Mandant hat die RSV am am 22.06.2008 geschlossen. Es geht um die Erteilung eines Zeugnisses (gerichtliches Verfahren). Unser Mandant hat geklagt, dass er zum 30.06.2008 (= Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ein Endzeugnis ausgestellt haben möchte (gegen seinen Arbeitgeber).

Ich habe die Sache gegenüber der RSV abgerechnet. Jetzt sagt mir die RSV, dass sie die Kosten nicht übernehmen kann, da der Rechtschutzfall bereits eingetreten ist. Wieso? Das verstehe ich nicht. Der RS-Fall ist doch erst am 30.06. eingetreten (weil da das Arbeitsverhältnis endet, Endzeugnis). Könnt ihr mir weiterhelfen? Übersehe ich irgendetwas?

Vielen Dank.
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Claudi130874
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#2

20.09.2008, 19:32

Die Rechtschutzversicherungen haben doch meistens ne Wartezeit von 3 Monaten, um sich halt vor solchen Fällen zu schützen, dass die Rechtsschutz direkt nach Vertragsschluss in Anspruch genommen wird.
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charly03
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#3

20.09.2008, 19:35

:zustimm
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Claudi130874
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#4

20.09.2008, 19:36

Und so wie es aussieht, hat der Mandant ja schon die Kündigung erhalten, bevor er die Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, ich denke mal fast, er hat sie extra abgeschlossen für diesen Fall, denn die Kündigung müßte er ja eigentlich am 22.06. schon erhalten haben, wenn sein Arbeitsverhältnis zum 30.06. endet oder?
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Gruftie
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#5

20.09.2008, 19:36

Genau, hier wird wohl die Wartezeit noch nicht abgelaufen sein...oder der Rechtsschutzfall ist schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Bino
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#6

20.09.2008, 19:42

Und so wie es aussieht, hat der Mandant ja schon die Kündigung erhalten, bevor er die Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat,
Das wird wohl der Knackpunkt sein. Kann ich sogar nachvollziehen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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charly03
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#7

20.09.2008, 19:43

Stimmt.. :patsch Kündigung muss ja schon vorgelegen haben, als die Versicherung abgeschlossen worden ist. Dann ist klar, dass die RSV nicht zahlt.
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Susan84
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#8

20.09.2008, 20:02

ja kündigung hat er vor dem 22.06. erhalten. ich dachte, dass der rs-fall am 30.06. eintritt mit beendigung des arbeitsverhältnisses und nicht am 31.05. mit zustellung der kündigung. armer mandant, muss jetzt alles selber zahlen.
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Claudi130874
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#9

20.09.2008, 20:11

Na siehste, ist doch klar, dass die Versicherung dann nicht zahlt, er hat die Versicherung bestimmt nur extra dafür abgeschlossen.
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Gruftie
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#10

20.09.2008, 20:14

Dumm gelaufen, würd ich sagen... :mrgreen:
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