Berechnung Tagesfrist

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#1

02.09.2008, 18:28

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Tagesfrist (10 Tage) berechnet und zwar wie folgt:
Eingang: 01.09.08
Fristbeginn 02.09.08
mein Fristende ist der 15.09.08 da ich ohne das Wochenende gerechnet habe. Jetzt habe ich noch mal nachgeschaut...§ 188 BGB und Kommentar dazu...
da steht drin, das inzwischen die 10 Tage als volle Tage zu rechnen sind, (also auch das Wochenende.)?? Habe ich das richtig verstanden? Und wenn dem so ist, war das mal anders? Ich bilde mir ein, es in der Schule so gelernt zu haben, wie ich es berechnet hatte...

(hatte in der Suchfunktion auch was gefunden aber der Artikel ist aus 2006)
Lieben Gruß

Yvonne
Moni82

#2

02.09.2008, 18:32

Wenn 10 Tage sind, rechne ich das Wochenende mit... also komm ich auf den 11.9.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

02.09.2008, 18:57

bei den Tagesfristen ist das Wochenende mitzuzählen
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#4

02.09.2008, 18:59

:zustimm Fristablauf wäre in dem Fall der 11.09.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
yuna89
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 08.08.2008, 09:54

#5

02.09.2008, 19:02

Ja, das Wochenende ist mitzuzählen.

Du meinst sicherlich, dass wenn der Fristablauf auf das WE fällt, dass man dann auf den Montag diesen setzt oder?
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

02.09.2008, 19:03

Dem kann ich nur zustimmen. :zustimm
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

02.09.2008, 19:05

Kann mich nur anschließen, Wochenenden zählen mit!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#8

03.09.2008, 00:02

eieiei-was lernt ihr in der schule?????
bei tagesfristen sind natürlich alle tage mitzurechnen. nur wenn das fristende auf einwochenende fällt, wird der nächste montag hergenommen
Antworten