Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Tagesfrist (10 Tage) berechnet und zwar wie folgt:
Eingang: 01.09.08
Fristbeginn 02.09.08
mein Fristende ist der 15.09.08 da ich ohne das Wochenende gerechnet habe. Jetzt habe ich noch mal nachgeschaut...§ 188 BGB und Kommentar dazu...
da steht drin, das inzwischen die 10 Tage als volle Tage zu rechnen sind, (also auch das Wochenende.)?? Habe ich das richtig verstanden? Und wenn dem so ist, war das mal anders? Ich bilde mir ein, es in der Schule so gelernt zu haben, wie ich es berechnet hatte...
(hatte in der Suchfunktion auch was gefunden aber der Artikel ist aus 2006)
Berechnung Tagesfrist
- petramaus
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Fristablauf wäre in dem Fall der 11.09.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Ja, das Wochenende ist mitzuzählen.
Du meinst sicherlich, dass wenn der Fristablauf auf das WE fällt, dass man dann auf den Montag diesen setzt oder?
Du meinst sicherlich, dass wenn der Fristablauf auf das WE fällt, dass man dann auf den Montag diesen setzt oder?
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."
Liebe Grüße, yuna89
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Dem kann ich nur zustimmen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Kann mich nur anschließen, Wochenenden zählen mit!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
eieiei-was lernt ihr in der schule?????
bei tagesfristen sind natürlich alle tage mitzurechnen. nur wenn das fristende auf einwochenende fällt, wird der nächste montag hergenommen
bei tagesfristen sind natürlich alle tage mitzurechnen. nur wenn das fristende auf einwochenende fällt, wird der nächste montag hergenommen