Sachverhalt:
Antrag auf Beratungshilfe.
Beratungshilfe wurde abgelehnt.
Wir haben Erinnerung eingelegt.
Jetzt kommt ein Beschluss des Gerichts, dass die Erinnerung zurückgewiesen wird.
Gibt es ein weiteres Rechtsmittel hiergegen?
Beratungshilfe
Is übrigens normal, dass Beratungshilfe jetzt ziemlich oft abgelehnt wird... die Rechtspfleger ham alle eins aufm Deckel bekommen. Wir beantragen jetz keine Beratungshilfe mehr sondern lassen die Schuldner zum Gericht laufen und dann wissen sie ja gleich Bescheid.
Auch wenn's offtopic ist :
Ich muß mal ganz schnell nen Gruß von Trier nach Trier dalassen, Frau Kollegin mentos
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Sowohl der ersten als auch der zweiten Aussage muss ich widersprechen.Moni82 hat geschrieben:Is übrigens normal, dass Beratungshilfe jetzt ziemlich oft abgelehnt wird... die Rechtspfleger ham alle eins aufm Deckel bekommen.
Zu 1.
Statistisch gesehen wird nur ein sehr geringer Prozentsatz aller Anträge abgelehnt.
Zu 2.
Rechtspfleger sind nach dem Rechtspflegergesetz in ihrer Entscheidung sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es gibt also niemanden, der dem Rechtpfleger eine Anweisung erteilen kann. Gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers, die der einen oder der anderen Seite nicht passt, ist nur das jeweils zulässige Rechtsmittel (in Beratungshilfesachen eben die Erinnerung) gegeben.