Hilfe bei nennung von Zeugen

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Snowdog1980
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 11.12.2008, 03:16

#1

11.12.2008, 03:31

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe bei folgenden Beispiel.

Die Firma A beantragt einen MB gegen Person B, weil diese Ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. B legt Einspruch ein und es geht zu Gericht. A läßt sich nicht von einem Anwalt beraten, sonder stellt die Klage selber. Hat A nun in der schriftlichen Vorverhandlung noch die Möglichkeit, weitere Zeugen zu nennen, wenn der diese in der Klageschrift noch nicht genannt hat. In welchem Gesetz wäre dies, wenn möglich geregelt.

Danke schon einmal für die Hilfe.

Gruß Snowdog
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#2

11.12.2008, 07:18

Hallo Snowdog,

es wäre schön, wenn du dich erstmal vorstellen würdest, trotzdem erstmal ein :welcome


Zu deiner Frage würde mich interessieren, warum derjenige den selbst vor Gericht geht, wenn er mir der Sache nicht klarkommt...

Des weiteren muss ich sagen, riechts hier ziemlich nach Rechtsberatung.
:verdaechtig
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