Seite 1 von 1

Zuständigkeit Staatsanwaltschaft bei Strafanzeige

Verfasst: 18.06.2008, 09:19
von Supersekretärin
Eine Frage zum "frühen" Morgen :D

Wir wollen gegen einen Schuldner wg Betrug Strafanzeige stellen. Welches Sta ist denn hier örtlich zuständig. Ich bin der Ansicht, ich kann meine Anzeige überall einreichen, unabhängig davon wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Aber Chefchen sagt, das ist doch ortsgebunden und ich müsste mich an die Sta wenden wo der Beschuldigte wohnt.

Kann mir da jemand helfen wie es richtig ist.. :shock:

Verfasst: 18.06.2008, 09:21
von Kichererbse
Wir reichen das auch immer am Wohnsitz des Beschuldigten ein.

Verfasst: 18.06.2008, 09:37
von Coschi
Ich reiche die auch bei der Sta ein, wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Das man die überall einreichen kann, wüsste ich nicht.

Verfasst: 18.06.2008, 10:13
von advocatus diaboli
Überall einreichen geht schon, führt aber nur zu vermeidbaren Verzögerungen, da die Anzeige dann an die zuständige StA weitergeleitet wird.

Verfasst: 18.06.2008, 10:42
von puppa2402
:zustimm ich würde immer am Wohnsitz einreichen. Verhindert definitiv verzögerungen und ärgerliche Mitarbeiter :D

Verfasst: 10.12.2008, 20:27
von Janina
Wie sieht es aber aus, wenn das Rechtsgeschäft an dem Ort zustande gekommen ist, wo unser Mandant seinen Wohnsitz hat und nicht da wo der Beschuldigte wohnt???

Ist da nicht die StA zuständig, wo unser Mandant wohnt?

Verfasst: 10.12.2008, 22:46
von advocatus diaboli
Dann könntet ihr es auch an die StA am Wohnsitz des Mandanten schicken, da dort dann die Zuständigkeit der StA des Tatortes gegeben sein dürfte.