Zuständigkeit Staatsanwaltschaft bei Strafanzeige
Verfasst: 18.06.2008, 09:19
Eine Frage zum "frühen" Morgen
Wir wollen gegen einen Schuldner wg Betrug Strafanzeige stellen. Welches Sta ist denn hier örtlich zuständig. Ich bin der Ansicht, ich kann meine Anzeige überall einreichen, unabhängig davon wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Aber Chefchen sagt, das ist doch ortsgebunden und ich müsste mich an die Sta wenden wo der Beschuldigte wohnt.
Kann mir da jemand helfen wie es richtig ist..
Wir wollen gegen einen Schuldner wg Betrug Strafanzeige stellen. Welches Sta ist denn hier örtlich zuständig. Ich bin der Ansicht, ich kann meine Anzeige überall einreichen, unabhängig davon wo der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Aber Chefchen sagt, das ist doch ortsgebunden und ich müsste mich an die Sta wenden wo der Beschuldigte wohnt.
Kann mir da jemand helfen wie es richtig ist..