Fristablauf Sächsisches Landessozialgericht

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
gustav3339
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2006, 13:17
Wohnort: Leipzig

#1

16.06.2008, 11:28

Hallo ihr,

ich wäre für etwas Hilfe sehr dankbar. Ich weiß gerade nicht, ob ich oder das Landessozialgericht auf dem Schlauch steht.

Von dem Sozialgericht Leipzig wurde zu einer Sache das Urteil am 22.04.2008 bei uns zugestellt. Die Frist zur Einlegung der Berufung begann somit am 23.04.2008, da der Tag der Zustellung ja nicht mitzählt wird.

Soweit stimmt das Landessozialgericht auch mit mir überein. Wenn man nun von einer Frist von einem Monat ab Zustellung ausgeht, ist nach meiner Meinung der Fristablauf am 23.05.2008...

Nun haben wir heute vom Landessozialgericht die Mitteilung bekommen, dass die Berufungseinlegung am 23.04.2008 begann und am 22.05.2008 abgelaufen ist...?

Natürlich ist die Berufung auch erst am 23.05. eingegangen, da wir damit doch etwas länger gebraucht haben. Sehe da gerade nicht mehr durch, warum die einen Tag wieder abgezogen haben?!

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. G.
Satine222000
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 521
Registriert: 21.08.2007, 18:46
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hessen

#2

16.06.2008, 11:37

Also ich berechne die Fristen ab dem Tag der Zustellung, so habe ich das in meiner Ausbildungskanzlei gelernt und das wurde bis jetzt auch in jeder Kanzlei so gemacht, in der gearbeitet habe. Also ich hätte demnach die Frist ab dem 22.04. berechnet. Also für mich hätte das Gericht jetzt recht oder liege ich falsch?
gkutes

#3

16.06.2008, 11:38

fristen notiert man zustellungsdatum+fristlaufzeit. also in deinem fall läuft die frist am 22.05. (24:00 uhr) ab.
wie kommt ihr denn auf so eine komische Fristberechnung? also jedenfalls macht ihr das etwas sehr komliziert....
begonnen hat die frist am 23.04. 0.00 Uhr. Genau ein Monat später ist dann der 22.05. 24.00 Uhr. denn wenn du den 23.05. bis 24.00 Uhr noch mal mitzählst, hast du ja einen monat und einen tag.
gustav3339
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2006, 13:17
Wohnort: Leipzig

#4

16.06.2008, 12:59

Na, guten morgen. Da fängt die Woche ja schon gut an!

So ein Mist aber auch... Da hatten wir hier aber alle mächtig einen Rechenfehler drin.

Schitt, ihr habt ja sowas von Recht!!!
gkutes

#5

16.06.2008, 13:04

na wenn ihr eure fristen so umständlich berechnet, wundert mich das nicht. macht doch ab jetzt zustellungstag + fristlaufzeit. und nicht den +1-kram. dann seid ihr auf der sicheren seite.
Satine222000
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 521
Registriert: 21.08.2007, 18:46
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hessen

#6

16.06.2008, 13:24

Stimme gkutes zu. So ist doch die Fristenberechnung viel einfacher. Am besten Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, dann wird das schon wieder.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#7

16.06.2008, 14:06

@ Satine: Und wie würdest Du den Wiedereinsetzungsantrag begründen? Das könnte ganz schön haarig werden...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten