Akteneinsichtsgebühr zweimal gezahlt RS und gegn. V.!
Verfasst: 23.09.2005, 09:59
Hallo zusammen,
man lernt doch nie aus )
Da ich in meinem ganzen Berufsleben immer sehr wenig mit VU zu tun hatte, stehe ich von Zeit zu Zeit dabei auf dem Schlauch!
Ich habe hier eine Unfallsache, in der ich mit der RS die Gebühren im OWI-Verfahren abgerechnet habe, inklusive 12,00 EUR Akteneinsichtsgebühr!
RG ist bezahlt!
Dann wurden die 12,00 EUR von der gegn. Haftpflicht mitüberwiesen.
Ich würde die 12,00 EUR nun an die Rechtsschutz zurückschicken, ist das richtig?
Ist wohl für euch eine "blöde Frage", wäre aber schön, wenn mir das trotzdem jemand bestätigen könnte ))
sonnige grüße
Manuela
man lernt doch nie aus )
Da ich in meinem ganzen Berufsleben immer sehr wenig mit VU zu tun hatte, stehe ich von Zeit zu Zeit dabei auf dem Schlauch!
Ich habe hier eine Unfallsache, in der ich mit der RS die Gebühren im OWI-Verfahren abgerechnet habe, inklusive 12,00 EUR Akteneinsichtsgebühr!
RG ist bezahlt!
Dann wurden die 12,00 EUR von der gegn. Haftpflicht mitüberwiesen.
Ich würde die 12,00 EUR nun an die Rechtsschutz zurückschicken, ist das richtig?
Ist wohl für euch eine "blöde Frage", wäre aber schön, wenn mir das trotzdem jemand bestätigen könnte ))
sonnige grüße
Manuela