Arbeitszeugnis

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Taddy
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#1

04.04.2008, 13:36

Sorry, dass ich schon wieder so viele Fragen habe, aber irgendwie ist es komisch: Ich habe vor vier Jahren selbständig Arbeitszeugnisse geprüft, aber jetzt, wo ich selbst mal wieder ein bekommen habe, stehe ich auf dem Schlauch. Außerdem tut es mir leid, dass ich in letzter Zeit immer nur Fragen habe, aber selten konstruktiv auf irgendwelche Fragen antworten kann. Ich hoffe, Ihr helft mir trotzdem ein bisschen.

Ich habe nun mein Zeugnis von meiner vorletzten Stelle bekommen. Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir hierzu einmal Eure Meinung sagen könntet.

Vielen Dank!

Frau ..., geboren am ..., war in der Zeit vom ... bis ... als Rechtsanwaltsfachangestellte in unserer überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten und auf den anwaltlichen Forderungseinzug spezialisierten Kanzlei tätig.

In ihrer Funktion als Rechtsanwaltsfachangestellte wurde sie in den Bereichen Ermittlung, Zwangsvollstreckung, Schuldnerpost sowie Mahnverfahren eingesetzt. Ihr umfangreiches Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen die:

... (jetzt kommt 1 Seite mit den von mir erledigten Aufgaben)

Frau ... war sehr gut qualifiziert und hat sich äußerst engagiert in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete Frau ... vollkommen selbstständig, wobei ihr die Fähigkeit, Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren sowie Problemlösungen aufzuzeigen und umzusetzen, zu Gute kam.

Frau ... besitzt ein breites, detailliertes und aktuelles Fachwissen und war aufgrund dessen in der Lage, die geeigneten Instrumente und Techniken stets wirksam in der Praxis anzuwenden. Ihre guten PC-Kenntnisse kamen Frau ... bei der täglichen Arbeit mit unserem modernen Inhouse-Inkassoprogramm zugute. Ebenso sicher beherrscht sie das Anwenderprogramm Microsofrt Word. Frau ... setzte auch insoweit die erworbenen und mitgebrachten Kenntniisse stets praktisch in ihrem Aufgabenbereich um.

Frau ... erledigte ihre Aufgaben selbstständig sowie mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre umsichtige Arbeitsweise erzielte Frau ... gute Ergebnisse und erreichte die selbst gesetzten und die vereinbarten Ziele. Auch die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo entsprachen unseren Erwartungen.

Insgesamt erfüllte Frau ... unsere Anforderungen in guter Weise, so dass wir mit ihr stets und voll zufrieden waren.

Das Verhalten von Frau ... gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Sie trug als teamorientierte Mitarbeiterin zu einer guten Zusammenarbeit bei. Darüber hinaus begegnete Frau ... auch unseren Mandanten mit Kompetenz, Offenheit und Freundlichkeit und stellte sie in den Mittelpunkt ihres Handelns.

Frau ... verlässt unsere Kanzlei zum ... auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren beruflichen Werdegang und die persönliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

..., den...


Ich muss meinen "alten" Arbeitgeber sowieso noch mal anschreiben, weil ich einen Schreibfehler gefunden habe. Ich wäre Euch deshalb sehr sehr dankbar, wenn Ihr mir mitteilen könntet, falls Ihr irgendwelche Formulierungen für nicht so toll haltet.
Zuletzt geändert von Taddy am 04.04.2008, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Abraham Lincoln (1809-65)
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Kichererbse
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#2

04.04.2008, 13:40

edite mal in Abs. 5
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

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*Butterfly_83*

#3

04.04.2008, 13:40

An für sich finde ich das Zeugnis so ok. Es gibt zwar ein paar stellen, die anders formuliert werden könnte, aber eigentlich sagen sie genau das Gleiche dann aus.

Bist Du zufrieden mit dem Zeugnis?

Für mich macht es einen guten Eindruck.
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Coonie
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#4

04.04.2008, 13:41

Durch ihre umsichtige Arbeitsweise erzielte Frau ... gute Ergebnisse und erreichte die selbst gesetzten und die vereinbarten Ziele. Auch die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo entsprachen unseren Erwartungen.

Insgesamt erfüllte Frau ... unsere Anforderungen in guter Weise, so dass wir mit ihr stets und voll zufrieden waren.

diese beiden Sätze finde ich irgendwie unangemessen. Es kommt so rüber, als hättest du deine ARbeit so gerade eben geschafft, was nicht anders zu erwarten wäre. Zudem würde ich auf "stets zu unserer vollen bzw. vollsten Zufriedenheit" bestehen und nicht so einen hakligen Satz aktzeptieren.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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butterflybabe
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#5

04.04.2008, 13:41

Im zweiten Absatz ist noch der Name drinnen.

Ich finde das Zeugnis eher zu umfangreich, insbesondere weil du geschrieben hast, dass eine Seite mit deinen Aufgaben folgt.

Was mir fehlt, ist die Fortbildung. Wenn du auf keiner warst, kann man das weglassen, aber wenn nicht, dann würde ich das mitaufnehmen lassen.
Frau ... erledigte ihre Aufgaben selbstständig sowie mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.
Das stört mich etwas. Das wäre nicht so positiv, wird aber später
Insgesamt erfüllte Frau ... unsere Anforderungen in guter Weise, so dass wir mit ihr stets und voll zufrieden waren.
zwar wieder positiver, aber ich bin der Meinung, dass das so zwischen 2 und 3 liegt.

Die zwei letzten Absätze (Verhalten gegenüber VOrgesetzten, Verlassen der Kanzlei) sind dagegen wieder als 1 zu werten.
*Butterfly_83*

#6

04.04.2008, 13:42

@Entenpower: Aber vielleicht ist das halt die Ausdrucksweise von der Kanzlei. Ist zu unseren vollen bzw. vollsten Zufriedenheit nicht das gleiche wie das wir stets und voll zufrieden waren?
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Taddy
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#7

04.04.2008, 13:44

Dankeschön, den Namen habe ich jetzt rausgenommen. Das ist mir gar nicht aufgefallen.

Auf einer Fortbildung war ich nicht.

Im Großen und Ganzen bin ich recht zufrieden. Der Hauptpunkt der mich stört ist der Satz, dass die Arbeitsmenge und das -tempo den Erwartungen entsprach. Das klingt für mich irgendwie komisch.
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Abraham Lincoln (1809-65)
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#8

04.04.2008, 13:45

nicht das gleiche wie das wir stets und voll zufrieden waren?
Bei vollen udn vollsten muss man schon nen Unterschied machen, das wäre eine Note.

Mir wurde immer gesagt:
zu unserer Zufriedenheit wäre ne 4
stest zur Zufriedenheit wäre ne 3
stets zur vollen Zufriedenheit wäre ne 2
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ne 1
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blackcat
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#9

04.04.2008, 13:46

Taddy hat geschrieben:


Frau ... erledigte ihre Aufgaben selbstständig sowie mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre umsichtige Arbeitsweise erzielte Frau ... gute Ergebnisse und erreichte die selbst gesetzten und die vereinbarten Ziele. Auch die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo entsprachen unseren Erwartungen.

Insgesamt erfüllte Frau ... unsere Anforderungen in guter Weise, so dass wir mit ihr stets und voll zufrieden waren.
Ich würde den Satz mit der Arbeitsmenge und dem Arbeitstempo weglassen und den Satz danach wie folgt schreiben: "Insgesamt hat Frau... unseren Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen."

Dann ist das Zeugnis eine 2.

Der Satz mit den vereinbarten Zielen hört sich nicht so gut an, würde ich weglassen.
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Taddy
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#10

04.04.2008, 13:46

Also mit einer "2" wäre ich schon sehr zufrieden.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

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