... ich brauch auch mal Eure Hilfe!

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Gast

#1

15.09.2005, 17:18

Hallo Ihrs!

Heut brauch ich auch mal Eure Hilfe, bei uns im Büro ist heut das Chaos ausgebrochen.

Thema:

Wir haben Verfassungsbeschwerde eingelegt und zur Fristwahrung wurde der Schriftsatz vorab am Freitag (Fristablauf war Montag) ohne Anlagen an's Gericht gefaxt.

Lt. telefonischer Mitteilung, ist das Fax auch fristgerecht eingegangen, der Schriftsatz mit Anlagen allerdings erst am Dienstag, also einen Tag nach Fristablauf.

Nu sagt die 'nette' Dame vom Gericht, der Schriftsatz ist nicht fristgerecht eingegangen!?!

Kann da einer weiterhelfen? Irgendwie hab ich immer gedacht, die Anlagen wären zur Fristwahrung nicht unbedingt erforderlich
Andreas

#2

16.09.2005, 09:15

Hallo Baghyra,

das Gespräch hatte ich neulich auch mit einem meiner Chefs, als es um die Berufungseinlegung gegen ein landgerichtliches Urteil ging; bei der Berufungseinlegung muß ja auch bekanntlich das erstinstanzliche Urteil mitgeschickt werden.

Mein Chef sagte mir, bevor ich die Berufungsschrift gefaxt habe, das Urteil solle in jedem Fall mitgefaxt werden, da die Anlagen ebenfalls fristgerecht vorliegen müßten.

Ich habe es selbst noch nie genauer geprüft, halte solch wichtige Dinge allerdings auch für Anwaltsarbeit. Hier muß es also eine klare Anweisung von oben geben, wie das zu handhaben ist.

Falls es tatsächlich schief gegangen sein sollte bei Euch, muß sich dein Anwalt also was einfallen lassen.
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wifey
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#3

16.09.2005, 09:20

Hallo Baghyra,
hallo Andreas, :meld

da ich selber mit solchen Sachen seit Jahren nix mehr zu tun hab, hab ich mal in "unserer" Kanzlei angerufen und nachgefragt. :tel
Genaues konnte man mir dort auch nicht sagen nur so viel, dass sicherheitshalber immer alle Anlagen auch vorab per Fax mitgeschickt werden.
Da sich da anscheinend kein Anwalt lange mit einer Prüfung der Sache aufhalten will, sollte man wirklich sicherheitshalber immer ALLES faxen.
Viele Grüße

ich
Gast

#4

16.09.2005, 10:20

Hallo Baghyra,

ob der Schriftsatz fristwahrend eingelegt wurde oder nicht, kann ich leider nicht beurteilen, da ich nur als Notariatskraft tätig bin. Ich habe gerade mal in der Zeitschrift "Juristisches Büro" nachgeschaut, da stehen viele "solche" Fälle in der Haftpflichtecke drin. Leider habe ich keinen passenden Aufsatz gefunden, der zu dem hier genannten Fall passen würde (Anm. ich habe die Zeitschrift leider erst ein Jahr). Vielleicht ist hier jemand im Forum der diese Zeitschrift in vorherigen Ausgaben hat und würde dort mal nachschlagen, um zu sehen, ob so ein Fall dort schon mal "abgehandelt wurde".

Liebe Grüße und viel Glück
Anna
Gast

#5

16.09.2005, 20:40

Hey!

Danke für die Antworten, bin ja schon froh, dass ich nicht ganz überlesen wurde ;)

Dass man das erstinstanzliche Urteil bei Berufungsschriften beifügen muss, hab ich schon in der Ausbildung gelernt. Aber bei anderen Schriftsätzen kenne ich es halt nicht - schon gar nicht, wenn die Anlagen dann so umfangreich sind, dass sie für sich gesehen schon einen Ordner füllen können :-/

Nun, der Wiedereinsetzungsantrag ist gestellt und im Büro ist nu das große Hoffen angesagt, ob wir bzw. der Chef damit durchkommt.

Verstehen muss man sowas aber wohl nicht
Andreas

#6

19.09.2005, 08:19

Natürlich könnten die Gerichte da etwas Kulanz zeigen, ist im Ergebnis völlig uninteressant, ob die Anlagen jetzt am Dienstag da sind, wenn es ein ganzer Ordner voll ist.

Der Schriftsatz war freitags da, ich vermute mal abends, und ich kann mir kaum vorstellen, daß da so fleißige Richter sitzen, die den kompletten Schriftsatz montags durcharbeiten und direkt alles weitere veranlassen.

Abgesehen davon ist doch eh bis Montag 23.59 Uhr Zeit gewesen, ihn mitsamt Anlagen einzureichen, und auch Dienstagmorgen Punkt 08.00 Uhr wird da wohl keinen die Arbeitswut packen, ca. 600 Blatt Anlagen durchzuwühlen.

Frei nach dem Motto :

"Juhu, auf in den Arbeitstag" :wink:
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wifey
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#7

19.09.2005, 09:56

Es gibt aber auch Richter, die fragen einfach nur blöd:

Wofür gibt es denn Fristen, wenn sich sowieso keiner dran hält?? :?:

Ist hier halt auch schon mal passiert
Viele Grüße

ich
Andreas

#8

19.09.2005, 10:01

Ist ja so gesehen auch richtig.

Aber wenn der Gilb mal wieder so lange braucht, daß ein SS nicht rechtzeitig ankommt, ists natürlich dumm gelaufen...
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Summerof77
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#9

27.06.2007, 17:21

Wollte dieses Thema gern mal wieder aufgreifen, da wir gerade ebenfalls vor dem Problem stehen und meine Chefs (beide lange Zeit im Geschäft) mich (seit 12 Jahren inklusive Ausbildung bei Anwälten tätig) fragten, wo das denn stehe, daß die Anlagen nicht beigefügt bzw. beigefügt werden müssen.

Kann man das mit 253/130 ZPO vergleichen? Ich hab da noch nix entdeckt. Anwaltsordnung?

Vielleicht weiß ja jemand Rat!

Summer
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#10

27.06.2007, 17:24

uups, das erste mal heute dass ich höre, dass ein SS nicht fristgerecht sein soll weil Anlagen fehlen, wir machen das nieeee mit den Anlagen vorab per Telefax sondern immer immer ohne,
sollten wir vielleicht demnächst ändern

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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