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KfB I. Instanz erlassen, obwohl II. Instanz noch läuft

Verfasst: 18.03.2008, 11:02
von Melanie
Hallo, habe gerade ein Blackout.
Ich habe eben einen KfB für die I. Instanz bekommen, obwohl wir Berufung eingelegt hatten und die II. Instanz noch nicht abgeschlossen ist, also über die Kosten noch nicht abschließend entschieden wurde. Soll Mdt. jetzt Kosten I. Instanz zahlen? Ignorieren und Urteil II. Instanz abwarten? Beschwerde einlegen? Stehe gerade auf dem Schlauch. Wer weiß Rat?

Verfasst: 18.03.2008, 11:23
von HIMI
wenn der KFB keine Fehler aufweist, gibt es keinen Grund für eine Beschwerde. Nach Ablauf der Frist ist er zu zahlen.
Ich schlage vor, eine Einigung mit dem Gegner zu versuchen, im Zweifel den Betrag zu hinterlegen.

Verfasst: 18.03.2008, 11:25
von rosa
ich beantrage IMMER den Erlass des kfb´s I Instanz und vollstrecke denn auch regelmäßig, halt nur Sicherungsvollstreckung aber immerhin....

Verfasst: 18.03.2008, 11:28
von Kimmy
ihr könnt bei dem gegn. RA anfragen, ob es ok ist, die Bezahlung bis zum Abschluss der II. Instanz zurück zu stellen. Euren Mdt. müsst ihr aber darauf hinweisen, dass die Zinsen weiterlaufen.

Verfasst: 18.03.2008, 13:55
von Melanie
Vielen Dankf für die Tipps. Ich werde jetzt den gegn. RA anschreiben.

Verfasst: 18.03.2008, 18:14
von Honigkuchenpferd
Ich schreibe auch immer die Gegenseite an und bitte, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. I.d.R. wird dem zugestimmt