Hallo,
kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich habe schon den halben Tag im Internet verbracht, um irgend etwas zum Thema zu finden.
Das Einzige, was ich dazu gefunden habe, ist die Pflichtverteidigerliste beim Amtsgericht hier vor Ort. Aber nirgendwo eine Information, wie der Rechtsanwalt dazu kommt, selber in die Liste aufgenommen zu werden.
Weiß jemand, ob es dazu ein Formular gibt? Auch auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Sachsen habe ich dazu nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen sonnigen Tag wünsche ich euch. G.
Eintragung in die Liste der Pflichtverteidiger
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 19.05.2006, 13:17
- Wohnort: Leipzig
Mein alter Arbeitskollege (angestellter RA) ging damals einfach zur Strafkammer und sagte dort, dass er gerne Pflichtverteidiger werden möchte. Er hat ne Visitenkarte da gelassen und wurde von den Mädels auf der Liste gesetzt. Allerdings wurde ihm gesagt, dass das noch etwas dauern könnte, bis er wirklich mal n Fall bekommt, da die anderen Anwälte bevorzugt werden würden....
Dein Chef soll daher einfach mal zur Strafkammer gehen und sich dort vorstellen und sagen, dass er Pflichtverteidiger werden möchte
Dein Chef soll daher einfach mal zur Strafkammer gehen und sich dort vorstellen und sagen, dass er Pflichtverteidiger werden möchte
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Die Liste selbst ist im Prinzip witzlos.
Entscheidend ist, auf dem Anwaltsvisitenkartenstapel der Strafrichter möglichst weit nach oben zu kommen.
Entscheidend ist, auf dem Anwaltsvisitenkartenstapel der Strafrichter möglichst weit nach oben zu kommen.