anspruchsbegründung - was muss rein
Verfasst: 24.01.2008, 10:48
hi ihrs. ich muss ne anspruchsbegründung aus nem mahnbescheidsantrag machen, bin jetzt aber unsicher, was alles rein muss.
klar, zum einen mal die hauptforderung. dann hab ich aber im mahnbescheidsantrag noch mahnkosten und kosten für ema, müssen die auch irgendwo in den antrag?
dann hab ich das problem mit der formulierung bzgl der geschäftsgebühr. im mahnbescheidsantrag hab ich nur den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr geltend gemacht, weil wir bis vor kurzem noch die alten formulare hatten. jetzt kann ich in der anspruchsbegründung ja nicht bezug auf das bgh-urteil vom 7.3.07 nehmen (wie's z.b. in dem mustertext in der wissensdatenbank steht), da gehts ja drum, die volle geschäftsgebühr geltend zu machen. wie kann ich das anders formulieren?
*schlauchschlauch*
klar, zum einen mal die hauptforderung. dann hab ich aber im mahnbescheidsantrag noch mahnkosten und kosten für ema, müssen die auch irgendwo in den antrag?
dann hab ich das problem mit der formulierung bzgl der geschäftsgebühr. im mahnbescheidsantrag hab ich nur den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr geltend gemacht, weil wir bis vor kurzem noch die alten formulare hatten. jetzt kann ich in der anspruchsbegründung ja nicht bezug auf das bgh-urteil vom 7.3.07 nehmen (wie's z.b. in dem mustertext in der wissensdatenbank steht), da gehts ja drum, die volle geschäftsgebühr geltend zu machen. wie kann ich das anders formulieren?
*schlauchschlauch*