Fristberechnung

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_steffi_

#11

23.01.2008, 13:08

@Kimmy
Stimmt grundsätzlich, da dies aber bei uns wohl nicht so bekannt ist, haben wir hier immer mehr Protokolle die mit EB kommen.
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Curry
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#12

23.01.2008, 13:11

Richtig, die Frist läuft ab Verhandlung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Chucky75
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#13

23.01.2008, 13:14

Ok. Vielen Dank. Werde die Frist dann ab Verhandlungstermin notieren. Ist schon komisch, was man sich für Fragen stellt, wenn man nach Arbeitgeberwechsel allein in einer Kanzlei ist :cry:

Bis zum nächsten Mal!!!
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