Mdt erteilt RS Zahlungsverbot?

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Pepsi
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#1

17.01.2008, 21:48

Hallo,

wie viele schon gelesen haben dürften, macht mein Chef ja Abwickler für einen befreundeten ausgeschiedenen (von sich aus von selbst "ausgetreten") RA. In einer Akte hatte er Kostendeckungszusage von der RS. Nun hatte er Mdt angeschrieben und halt mitgeteilt, dass wir das weiter machen usw.. da teilte Mdt nach wenigen Tagen durch neuen Anwalt mit, dass er ihn jetzt vertritt.

Ich also bereitwillig dem neuen RA in Kopie, also per Fax, die Akten zugesandt und gegenüber RS abgerechnet (mit Vorlage Bestellungsschreiben), weil der alte RA das noch nicht gemacht hatte. Erst wollte die RS noch Unterlagen haben und jetzt schreiben sie, dass Mdt ihnen Zahlungsverbot erteilt hat. Er rief zwischenzeitlich beim "alten RA" an und beschwerte sich (natürlich zahlt die RS keine zwei Anwälte, doppelte Gebühren) Ich schrieb zurück, auf welcher Grundlage das beharrt. Als Antwort bekam ich, dass wir mit der RS in keinem Verhältnis stehen, sondern der Mdt zur RS und er ihnen eben Zahlungsverbot erteilt hat. Ich kann das überhaupt nicht glauben, dass das so sein kann, denn schließlich haben wir ne Kostendeckungszusage und nun kann der Mdt das doch nicht einfach "abwürgen" oder?

Natürlich kann ich jetzt beim Mdt abrechnen, aber erstens gibt das nur Ärger mit dem (ist mir sowieso egal, der kommt sowieso nicht zu uns) und total Aufwand, weil wir wohl klagen müssten..

Habt ihr sowas schonmal gehabt?
QueenMum

#2

17.01.2008, 21:53

Hallo Pepsi,

einmal hatte ich das auch schon und da habe ich dem Mandanten gegenüber abgerechnet und weil das ein ähnlich nettes Persönchen war wie eurer zu sein scheint, war es mir auch totaaal egal, dass es Kosten-Nutzen-technisch ein voller Reinfall war. Aber manche Dinge nehme ich persönlich *gg

Wir haben das Geld schlussendlich schon bekommen.
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Silwyna
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#3

17.01.2008, 22:05

Ich kann mich vage erinnern, dass wir mal so einen ähnlichen Fall hatten. Da war es rechtens, dass die Mdt. der Versicherung Zahlungsverbot erteilt hatte. Die Kosten musste sie dann selbst zahlen, natürlich hat sie sich geweigert. Ich weiß nicht mehr, wie es ausgegangen ist, kann sein, dass wir letztendlich gegen sie vollstrecken mussten, aber gegen das Zahlungsverbot konnten wir nichts tun.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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Pepsi
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#4

17.01.2008, 22:38

ok, dann muss es wohl sein... naja selbst schuld, er kennt uns noch nichtmal und lehnt uns von vornherein ab... tss
hexchen
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#5

18.01.2008, 07:01

Erstmal gegenüber dem Mandanten abrechnen, wenn er nicht zahlt, den Anspruch titulieren lassen und dann die Ansprüche des Mandanten gegenüber der RSV pfänden. Dann darf die RSV nämlich auszahlen. Habe ich bisher auch erst einmal gehabt, der hat schön geschimpft.
Kimmy

#6

18.01.2008, 07:12

Wurdet ihr vom Mdt. überhaupt beauftragt? Habt ihr nachgefragt, ob er durch euch vertreten werden möchte?
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Curry
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#7

18.01.2008, 07:56

Das ist schon richtig so, die RS hat den Vertrag ja mit dem Mandanten und nicht mit euch. Da müsst ihr euch jetzt wohl mit dem Mandanten rumärgern.
Curry

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Pepsi
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#8

18.01.2008, 08:06

@Kimmy: er wird automatisch durch uns vertreten, da wir ja Abwickler sind.. sämtliche Vollmachten etc. gehen auf uns über

@hexchen: und du meinst das ist allgemein so richtig?

@curry: meinst du ich kann das so machen wie hexchen sagt?

ich mein das ist doch ne Frechheit, die können doch nicht erst Deckungszusage geben und dann nicht zahlen, weil Mdt das bestimmt.. ich wollte ja wissen, mit welcher BEgründung er das überhaupt darf.. grr
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Curry
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#9

18.01.2008, 08:35

ich wollte ja wissen, mit welcher BEgründung er das überhaupt darf.. grr
Normalerweise erstattet die RS ja dem Mdt. die RA-Kosten. Die RS müsste also an den Mandanten zahlen, der Mandant an euch. Wir vereinfachen die Sache nur dadurch, dass wir die Deckungsanfrage stellen und die RS gleich an uns zahlt.
meinst du ich kann das so machen wie hexchen sagt?
Das weiß ich nicht, das hab ich auch noch nie gemacht. Wenn ihr den Titel habt, könnt ihr bei der RS ja erstmal die Vollstreckung androhen und sehen, was die sagen.
Curry

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Sam29

#10

18.01.2008, 08:44

Mit welcher Begründung.

Zwischen der RSV und euch, steht keinerlei Rechtsverhältnis.
Lediglich zwischen euch und eurer Mandantschaft.


Deswegen, bleibt auch der Mandant kostenschuldner und eigentlich auch deswegen, sollte immer im Anschreiben oder aber in der Rechnung mit aufgeführt werden, dass die Kosten bereits durch die Mandantschaft verauslagt wurde und bitte den direkten Ausgleich an euch vorzunehmen. Denn die Kosten müssen schon vom Mandanten verauslagt sein, damit die RSV überhaupt zahlt. Aber alles reine Theorie, wer macht das schon.

Zb sollten auch erstattete Kosten durch die Gegenseite, an den Mandanten ausgezahlt werden, dieser muss dann die Verrechnung mit der RSV vornehmen. Ja aber wer macht das schon.

So kann auch der Mandant bestimmen, an wem die RSV zahlt.

Rechtsverhältnis und somit gegenseitige Ansprüche
Anwalt - Mandant
Mandant - RSV
Anwalt - RSV = NEIN
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