Seite 2 von 2

Verfasst: 15.01.2008, 11:16
von Di
Also ich muss bianca zustimmen! Der Urlaub kann vor den Prüfungen genommen werden, aber wenn der neue Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung verlangt, ist das Pech...

Verfasst: 15.01.2008, 11:27
von Curry
Wenn man über den 01.07. hinaus beschäftigt ist, dann kann man den gesamten Urlaub nehmen. Das steht im Bundesurlaubsgesetz.

Verfasst: 15.01.2008, 11:53
von Mulle21
Aber der Vertrag läuft ja nicht wie bei normalen Angestellten ungekündigt über ein ganzes Jahr. Bei unseren Azubiverträgen steht auch bis voraussichtlich zum 31.08. Urlaub dann eben nur voraussichtlich 17 Tage. Bei früherem Bestehen Urlaub anteilig.

Bislang hatte ich mir da noch gar keinen Kopf drum gemacht, weil ich das auch gerecht finde. Jeder kriegt soviel Urlaub wie er da ist bzw. die 17 Tage gab es eben immer - auch wenn schon im Juni mit der Prüfung Schluss war.

Verfasst: 15.01.2008, 12:11
von Mulle21
UUiiiiii. Habe mal schnell nachgeguckt und es stimmt, wenn der Azubi länger als sechs Monate beschäftigt ist, steht ihm der gesamte Jashresurlaub zu. Also immer falsch gemacht bisher!

Verfasst: 15.01.2008, 12:16
von IchBins
Hey Danke mulle! :)

sind ja äußerst gute Nachrichten :)

Verfasst: 15.01.2008, 13:17
von Nine
Meine Freundin ist Personalsachbearbeiterin. Soll ich die vielleicht mal nach einer "Fundstelle" fragen?

Verfasst: 15.01.2008, 14:15
von Curry
Das steht im Bundesurlaubsgesetz!

§ 5 Abs. 1 BUrlG

Verfasst: 15.01.2008, 14:16
von Janin
:zustimm curry

Verfasst: 15.01.2008, 14:30
von Mulle21
für Chefs zum zeigen:

Unter § 6 Fußnote 7 des Formulars für Ausbildungsverträge der BRAK steht das extra ausgeführt.

Dieses Formular (eben nur mit der jeweils richtigen Kammerbezeichnung)verwenden die Rechtsanwaltskammern soweit mir bekannt ist.