Urlaub
- Di
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Also ich muss bianca zustimmen! Der Urlaub kann vor den Prüfungen genommen werden, aber wenn der neue Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung verlangt, ist das Pech...
Liebe Grüße
Diana
Diana
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn man über den 01.07. hinaus beschäftigt ist, dann kann man den gesamten Urlaub nehmen. Das steht im Bundesurlaubsgesetz.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Aber der Vertrag läuft ja nicht wie bei normalen Angestellten ungekündigt über ein ganzes Jahr. Bei unseren Azubiverträgen steht auch bis voraussichtlich zum 31.08. Urlaub dann eben nur voraussichtlich 17 Tage. Bei früherem Bestehen Urlaub anteilig.
Bislang hatte ich mir da noch gar keinen Kopf drum gemacht, weil ich das auch gerecht finde. Jeder kriegt soviel Urlaub wie er da ist bzw. die 17 Tage gab es eben immer - auch wenn schon im Juni mit der Prüfung Schluss war.
Bislang hatte ich mir da noch gar keinen Kopf drum gemacht, weil ich das auch gerecht finde. Jeder kriegt soviel Urlaub wie er da ist bzw. die 17 Tage gab es eben immer - auch wenn schon im Juni mit der Prüfung Schluss war.
- Curry
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Das steht im Bundesurlaubsgesetz!
§ 5 Abs. 1 BUrlG
§ 5 Abs. 1 BUrlG
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
für Chefs zum zeigen:
Unter § 6 Fußnote 7 des Formulars für Ausbildungsverträge der BRAK steht das extra ausgeführt.
Dieses Formular (eben nur mit der jeweils richtigen Kammerbezeichnung)verwenden die Rechtsanwaltskammern soweit mir bekannt ist.
Unter § 6 Fußnote 7 des Formulars für Ausbildungsverträge der BRAK steht das extra ausgeführt.
Dieses Formular (eben nur mit der jeweils richtigen Kammerbezeichnung)verwenden die Rechtsanwaltskammern soweit mir bekannt ist.