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Ermittlung des Geschäftsführers

Verfasst: 22.11.2007, 16:58
von samara
Hi! Wie ermittle ich den Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG???

Verfasst: 22.11.2007, 17:00
von LuzZi
Anrufen und fragen wäre wohl das Schnellste, oder ggf. im Internet (Homepage haben ja die meisten) gucken.

Oder hab ich die Frage nun falsch verstanden? :oops:

Verfasst: 22.11.2007, 17:03
von samara
Die haben Homepage, aber da steht nicht, wer der Geschäftsführer ist. Mit dem Anrufen - klar, und wenn sie dies nicht mitteilen?

Verfasst: 22.11.2007, 17:07
von Curry
Wozu brauchst du das denn? Bei MB oder Klage reicht es, wenn du schreibst "vertr. d. d. GF".

Verfasst: 22.11.2007, 17:42
von samara
Echt? Ich dachte, man müsste den GF namentlich benennen in der Klage????

Verfasst: 22.11.2007, 17:47
von Janin
also bei unseren klage bzw. mb müssen die gf namentlich bekannt gegeben sein. wusste ich auch nicht. rufe doch dort mal an und sage, dass du nen ss persönlich an den gf richten musst und brauchst dessen namen. mache ich auch immer so. die geben dir dann den namen.

Verfasst: 22.11.2007, 18:54
von StineP
Ja, das ist bei uns auch. Vergiss nicht, dass du bei ner GmbH & Co. KG auch immer ne Komplementärin hast.

Am sichersten ist da HR-Auszug

Verfasst: 22.11.2007, 18:58
von rosa
ja ich würde auch den hr-auszug holen.....und wir müssen den auch namentlich benennen....

Verfasst: 22.11.2007, 19:27
von Gast
Also bei uns geht auch vertr. d. d. GF. Ansonsten wirklich Anrufen, wir bewerben uns dann immer, je nachdem, was für eine Firma das ist. HR-Auszug kann man auch online abrufen, da ist der Zeitaufwand nicht so groß

Verfasst: 22.11.2007, 19:46
von Gast
Huhu,

kann sein das ich mich irre, aber haben Kommanditgesellschaften nicht nur persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten, und keine Geschäftsführer? Ich erinnere mich daran das X auftritt als Geschäftsführer der XX GmbH diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der XX mbH & Co. KG.

Gruß