Wie bekomm ich die örtliche Zuständigkeit heraus?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Blub
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 10.10.2007, 11:09

#1

07.11.2007, 16:12

Hallo - ich bins mal wieder..

Ich hab einen Klageentwurf vor mir liegen und soll nun die örtliche Zuständigkeit heraus bekommen. Der Sachverhalt ist folgender: Mandant fuhr auf Autobahn. Der LKW vor ihm hat Steine von seiner Ladung verloren, sodass Windschutzscheibe und Spiegel dadurch zerstört wurden.
Das ganze spielte sich auf der A7 Richtung Füssen bei Kilometer 925 ab.

Nachdem es ja eine unerlaubte Handlung war, ist nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Demnach hab ich doch die Wahlmöglichkeit gem. § 13 ZPO nämlich dem Wohnsitz unseres Gegners. Oder täusch ich mich da?

Allerdings liegt mir die Anschrift des Gegners nicht vor, sondern nur seiner Haftpflichtversicherung. Muss ich mich nun an das Gericht wenden, das im Bezirk der Haftpflichtversicherung liegt?
Wie könnte ich das zuständige Gericht mit den Angaben "Autobahn A7 Richtung Füssen, Kilometer 925" heraus bekommen??

Danke für alle Antworten gleich schon einmal!!
Janin

#2

07.11.2007, 16:14

rufe doch evtl. mal bei der polizei an. vielleicht können die dir weiterhelfen.
Bärchen

#3

07.11.2007, 16:16

Du hast folgende Möglichkeiten:

1. Wenn ihr die gegn. Haftpflichtversicherung mitverklagt, dann das Gericht am Sitz der Vers.
2. Gericht am Wohnort des Schuldners (über Vers. nach Anschrift fragen oder beim Zentralruf eine Halteranfrage machen)
3. Gericht am Unfallort (bei Polizei nachfragen, wo genau sich der Unfall ereignete bzw. wo sich km 925 befindet (genauer Ort).
Benutzeravatar
Blub
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 10.10.2007, 11:09

#4

07.11.2007, 16:20

Die Polizei wurde damals nicht gerufen .........
[url=http://daisypath.com][img]http://da.daisypath.com/dqYUp1/.png[/img][/url]
Benutzeravatar
jacqueline k
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 270
Registriert: 10.07.2007, 13:12
Wohnort: bei Berlin

#5

07.11.2007, 16:20

Ich würde beim Gericht in Füssen (falls es da eins gibt) anrufen und mich doof durchfragen. Und wegen dem Gegner bzw. Beklagten wegen der Anschrift: Das war doch bestimmt eine Spedition und wenn du die Haftpflicht hast, dann ruf an, nenn das Kennzeichen und sag, dass du gern den VN gewusst hättest. Wenn man gaaaaanz nett fragt, sagen dir die das auch. Dann brauchst die Spedition ja nur noch googeln.
:blumen
Blumige Grüße
Janin

#6

07.11.2007, 16:20

dann entweder variante eins oder zwei von bärchen.
Benutzeravatar
immer
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 05.03.2007, 17:54
Wohnort: Nürnberg

#7

07.11.2007, 16:49

In den "Arbeitshilfen für die Schadensregulierung" von Buschbell steht, dass für km 925 die VPI Kempten zuständig ist. Damit dürfte auch das AG / LG Kempten zuständig sein. Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst du ja die VPI Kempten anrufen: 0831/5917-0, Fax -440.
AC/D Schuhe aus!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

07.11.2007, 19:14

Blub hat geschrieben:Die Polizei wurde damals nicht gerufen .........
das ist unerheblich, aber die Autobahnpolizei wird dir sicherlich sagen können, zu welcher stadt etc. dieser abschnitt gehört..

@immer: was für Arbeitshilfen?
Bärchen

#9

08.11.2007, 08:06

Pepsi hat geschrieben:
Blub hat geschrieben:Die Polizei wurde damals nicht gerufen .........
das ist unerheblich, aber die Autobahnpolizei wird dir sicherlich sagen können, zu welcher stadt etc. dieser abschnitt gehört..
:zustimm
Das war auch generell so von mir gedacht. Die Polizei weiß ja am Besten Bescheid, welcher Km-Abschnitt zu welcher Stadt gehört
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#10

08.11.2007, 08:45

ebend :-)
Antworten