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Replik und Duplik, was ist was?

Verfasst: 07.11.2007, 12:13
von Ilona
Hi!

Wir hatten hier gerade eine kleine Diskussion und vielleicht weiß es einer von euch genau, unsere Anwälte sind nämlich auch verschiedener Meinung.

Was ist die Replik und was die Duplik?

Meiner Meinung nach ist die Replik die Klageerwiderung und die Duplik somit
die Erwiderung auf die Klageerwiderung.


Danke und schöne Grüße :)

Ilona

Verfasst: 07.11.2007, 12:15
von StineP
Im zivilrechtlichen Klageverfahren wechseln die Parteien je nach Anzahl ihrer Schreiben Schriftsätze in dieser Reihenfolge:

1. Klageschrift des Klägers
2. Klageerwiderung des Beklagten
3. Replik des Klägers
4. Duplik des Beklagten
5. Triplik des Klägers

Verfasst: 07.11.2007, 12:16
von Lena
Wie so oft hilft ein Blick bei Wikipedia... :wink:
Und der Text von Stine kommt mir auch so bekannt vor *g*

In der Rechtswissenschaft ist die Replik die Erwiderung der Einwendungen gegen einen Anspruch. Die Replik kann somit den Anspruch erhalten.

Die Erwiderung einer Replik wiederum ist die Duplik.

Verfasst: 07.11.2007, 12:17
von StineP
*zungerausstreck

=)

Verfasst: 07.11.2007, 12:18
von Lena
Aber hauptsache es hilft... :wink: :sekt

Verfasst: 07.11.2007, 13:03
von immer
Gibts übrigens nicht nur im Zivilverfahren, sondern auch im Strafverfahren (wenn auch selten):
- am Ende der Verhandlung plädiert der Staatsanwalt
- danach plädiert der Verteidiger
- dann kann der Staatsanwalt auf das Plädoyer des Verteidigers erwidern (replizieren)
- wenn er dies tut, kann der Verteidiger danach auch nochmal was erwidern (duplizieren)

Außerdem lässt sich das Ganze noch erweitern:
Auf die Triplik folgt die Quadruplik, dieser die Quintuplik... undsoweiter, es wird einfach mit lateinischen Zahlen hochgezählt