Gelöschte GmbH firmiert einfach weiter???

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HIMI
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#11

06.11.2007, 12:26

@Bob: zu Strafantrag: wie wäre es mit zumindest versuchtem Betrug oder so? Immerhin soll vermutlich der potentielle Geschäftspartner der dubiosen "Nicht-GmbH" zwecks Erzielung eines Geschäftsabschlusses über die wahre Identität der Firma im Dunkeln gelassen werden, und das geschieht üblicherweise zur Erschwerung gerichtlicher Inanspruchnahme, und das wiederum kann eigentlich nur vorsätzlich geschehen.

Vielleicht denkt sich ja jemand ganz schlau, er kann einen eingeführten Firmennamen einfach weiter verwenden und redet sich bei eventuellen Vorhaltungen mit "Versehen" oder so raus, aber es ist und bleibt ein Täuschungsversuch.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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