Schriftsatzausfertigungen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#41

01.12.2009, 22:07

Ich kenne es eigentlich nur in 5-facher Ausfertigung. Original, beglaubigte Abschrift und einfache Abschrift. Eine Abschrift für Partei und eine für die Akte.

Soweit ich weiß war mein Chef vor dem Bundesarbeitsgericht noch nicht tätig. Aber Landesarbeitsgericht geht bei uns auch nur Original, begl. und einf. Abschrift raus.
Gruß Nici
Bubblegum88

#42

01.12.2009, 22:12

Ich habe ein Original, 1 begl. Abschrift und 3 einfache Abschriften ans Gericht geschickt.
Müsste auch stimmen. ( hat zuvor jemand in diesem Thread gepostet)
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#43

01.12.2009, 22:32

Aber für wen sollen die ganzen Abschriften denn sein? Aber besser zu viel als zu wenig.
Müsste ich meinen Chef mal fragen, der müsste das ja wissen.
Gruß Nici
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#44

02.12.2009, 15:37

Ich frag mich auch was das LAG mit den ganzen Abschriften anstellt. Klar, die haben da mehr Richter, aber die werden ja sicher nicht jeder ne eigene Akte zum Fall haben.

Voll bescheuert ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Bubblegum88

#45

02.12.2009, 21:14

Brauch nochmal Hilfe;)

Wie sieht es nun mit dem BAG aus??

Danke schon mal im Voraus
mona87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.05.2008, 16:05
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#46

08.12.2009, 12:48

also ich hab hier was ans bundesarbeitsgericht und die wollen das in 10-facher ausfertigung.
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#47

08.12.2009, 13:19

Ja, hatte ich gestern auch was in der Post vom BAG "Bitte reichen Sie die Schriftsätze in 10facher Ausfertigung ein"
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#48

08.12.2009, 13:37

Aber für wen sollen die denn all sein?

Muss meinen Chef nach seinem Urlaub mal fragen.
Gruß Nici
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#49

08.12.2009, 14:28

Hmm, wenn ich mir gkutes' Antworten so ansehe, dann ist diese Handhabung doch eigentlich gerade im Hinblick auf die Tatsache, daß ich mich als Normalsterblicher (= Nichtanwalt) vor dem Amtsgericht selbst vertreten kann, wenigstens logisch - es kann doch niemand erwarten, daß ich einerseits ohne RA darf, andererseits doch wegen jedem Schriftsatz zu einem rennen soll, um mir den beglaubigen zu lassen...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Hannah
Forenfachkraft
Beiträge: 160
Registriert: 15.06.2007, 10:24
Wohnort: nähe München

#50

14.12.2011, 10:37

Ich habe mich heute direkt beim Bundesarbeitsgericht Erfurt erkundigt wegen den Ausfertigungen. Mir wurde gesagt, ich soll erstmal 9 Ausfertigungen schicken und bei der Eingangsbestätigung wird mir dann mitgeteilt wieviele Aufertigungen immer benötigt werden. Das hängt vom Senat ab, der den Fall bearbeitet.
Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns
entschließen, daraus zu erwachen :wecker
Antworten