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Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 02.11.2011, 14:35
von gkutes
also - es gibt ja nun genug Anwälte, die nur mit Azubis arbeiten...

und hey - vll gibts ja bald den gesetzlichen Mindestlohn... Da werden alle entsprechenden RAe Augen machen :auslach

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 02.11.2011, 14:51
von Adora Belle
Natürlich gibts die. Müssen aber eben mehr als stichprobenartig kontrollieren.

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 02.11.2011, 15:18
von Refa-Azubi-2011
@ schneewittchen1984: Sehr interessanter Link! Auch das Überprüfen der Faxnummer kam bei mir noch nie vor! Ich durfte/musste schon nach wenigen Wochen vieles selbständig und alleine erledigen ohne dass das großartig überprüft wurde...

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 02.11.2011, 15:38
von schneewittchen1984
Theorie und Praxis klaffen halt manchmal stark auseinander. :lol: Ich hab auch ab Woche 1 alles hier gemacht, ohne kontrolliert zu werden. Is aber zum Gllück nie was passiert. Aber wir driften hier zu sehr OT ab. :wink:

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 02.11.2011, 16:00
von Xanthipe
Casa hat geschrieben:Was meint ihr, sollte man einer frisch ausgelernten RA-FA zahlen?
Hallo Casa,

und wenn ihr bei der RAK nachfragt?

So haben wir das hier (RAK HH) gemacht, als wir eine frisch ausgelernte ReFa einstellen wollten. Die geben einem dann Von-Bis-Beträge.

LG aus Hamburg

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 08.11.2011, 20:32
von Casa
Danke, ich werd es berücksichtigen. :)

Re: Bezahlung RA-FA

Verfasst: 08.11.2011, 22:49
von Spargelranger
Ich wurde nach der Ausbildung übernommen und habe mit 1.450,00 Brutto + VWL + Weihnachts- und Urlaubsgeld angefangen (ausschl. Insolvenzrecht in Erfurt). Ich denke im Raum Erfurt ist das leicht überdurchschnittlich (als Anfangsgehalt). Desto weiter man sich von EF entfernt und auf's Land geht, umso weniger wird es wahrscheinlich.