Verweisung JA oder NEIN?
die Zuständigkeit rügen und Verweisungsantrag stellen sind 2 paar Schuhe, daher auch der Hinweis "nichts ist unmöglich", denn EIGENTLICH ist es kaum denkbar, dass der Kläger die Zuständigkeit rügt, dann aber keinen Verweisungsantrag stellt. Meine Meinung ...
- Soenny
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Wir sind Kläger und nicht Widerkläger und warum sollten wir die Zuständigkeit rügen für die Widerklage?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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du, ich sag nich, dass ihr das rügen solltet, aber du zitierst eine Stelle, in der es heißtWir sind Kläger und nicht Widerkläger und warum sollten wir die Zuständigkeit rügen für die Widerklage?
"rügt der Kläger ....und .... dann ist die Widerklage abzuweisen"
und m.E. trifft das auf den von dir geschilderten Fall gar nicht zu.
- Soenny
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Das habe ich ja auch nicht gesagt, ich sagte, es geht mir um den zweiten Teil des Satzes und ich setze für das UND ein ODER ein und dann bleibt stehen: "beantragen weder der Kläger noch der Beklagte die Verweisung, ist die Widerklage als unzulässig abzuweisen."
Das ist das was ich wissen möchte, ob das so ist oder nicht und nicht, warum nicht? Eine Verweisung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, da zur Hauptsache (unsere Klage) bereits verhandelt wurde. Die Widerklage kam schriftlich im laufenden Verfahren vom Gegner, wobei man da erst mal rätseln mußte, ob das überhaupt als Widerklage auszulegen ist, was das Gericht dann aber getan hat.
Das ist das was ich wissen möchte, ob das so ist oder nicht und nicht, warum nicht? Eine Verweisung von Amts wegen kommt nicht in Betracht, da zur Hauptsache (unsere Klage) bereits verhandelt wurde. Die Widerklage kam schriftlich im laufenden Verfahren vom Gegner, wobei man da erst mal rätseln mußte, ob das überhaupt als Widerklage auszulegen ist, was das Gericht dann aber getan hat.
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... dann mach das ... kannst ja mal berichtenich setze für das UND ein ODER ein und dann bleibt stehen: "beantragen weder der Kläger noch der Beklagte die Verweisung, ist die Widerklage als unzulässig abzuweisen