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Re: Gegenseite hat fristwahrend Berufung eingelegt

Verfasst: 24.08.2023, 17:22
von Anahid
Hühnerhaufen hat geschrieben:
24.08.2023, 16:37
Die Gegenseite legt fristwahrend Berufung ein - nimmt sie dann zurück und will Kosten gegen unsere Mandanten festsetzen lassen? Verstehe ich jetzt nicht
Natürlich nicht. Die Gegenseite legt Berufung ein und die 1,1 entsteht bei Euch und zwar unabhängig davon, ob Ihr auch nur einen Satz an das Berufungsgericht schreibt und diese Gebühr hat die Gegenseite, wenn sie die Berufung zurücknimmt, zu erstatten.

Re: Gegenseite hat fristwahrend Berufung eingelegt

Verfasst: 25.08.2023, 10:32
von paralegal6
Wenn ich nicht tätig war berechne ich auch nichts. Ausser ich bereite ne Anschlussberufubg vor oä berechne ich da nichts. Weise aber immer darauf hin dass im umgekehrten Fall bei der Gegenseite Kosten entstehen. Nach Übermittlung der VA berechne ich das natürlich.

Re: Gegenseite hat fristwahrend Berufung eingelegt

Verfasst: 27.08.2023, 16:39
von ...
Die Entgegennahme der Berufungsschrift und die Mitteilung darüber an den Mandanten, gehören naxh §19 I Nr. 9 RVG gebührenrechtlich noch zur ersten Instanz.
Daher muss das EB selbstredend zurückgeschickt werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Die 1,1 VG entsteht mit dem unbedingten Auftrag des Mandanten für die Berufungsinstanz. Irrelevant ist dabei, ob sich zur Gerichtsakte legitimiert wird.

Ich wüsste aber nicht wieso der Mandant einen unbedingten Auftrag erteilen sollte, bevor die Berufung begründet wurde. Es sei denn er möchte schon über die Erfolgsaussichten der Berufung beraten werden.