Einen Versuch der Wiedereinsetzung ist es wert, ich glaube allerdings nicht, dass es Erfolg bringt. Da ist die Rechtrsprechung m. E. nach eindeutig. Vercshulden der Mitarbeiter muss sich der Anwalt i. d. R. zurechnen lassen.
Wenn der mandant einverstanden ist, würde ich über den Bescheid, gegen welchen ihr vorgehen wolltet einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dann erhaltet ihr einen neuen Überprüfungsbescheid, gegen den dann wieder Klage eingereicht werden kann.