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Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 14:03
von jojo
Tja, ich dutze mich hier mit fast allen, über mangelnden Respekt kann ich mich nicht beklagen.

Ich denke, du musst mit deinem Chef genau klären, was du machen sollst und was er.

Wenn der Azubi dann verspätet kommt und es fällt in deinen Bereich: Standpauke. Ich kann mir schon vorstellen, dat da ausgetestet wird, wie weit man bei dir gehen kann.

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 15:21
von leoniemaus5
Jojo und genau das unterbinde ich schon derzeit. Chef ist weg und hier liegen Sachen von denen rum. z.B. Pakete oder Jacken hängen da wo normalerweise die Mandantschaft alles aufhängen darf (dazu haben wir einen Ständer in der Küche). Morgen kommt Chef wieder. Bis dahin will ich, dass das Büro sauber ist. Nur ernst genommen werde ich nicht wirklich. Ich muss mir wohl etwas einfallen lassen und wenn es morgen im klinsch endet - mir egal. Ich muss als Chef hier vorne auch schauen das auf mich gehört wird und meine Anweisungen befolgt werden. Derzeit bin ich näher dran, das "Dutzen" zu unterbinden als sonst irgendetwas. U.a. werden auch die Handys in Sichtweite des Mandanten hingelegt auf einen Tisch neben einem Drucker, da man nur da Empfang hat oder die Tasche liegt mitten im Empfangsbereich. Das muss alles in die Küche verschwinden - falls nicht, werde ich morgen hier mal selbst Hand anlegen und Zurechtweisen. Denn solangsam weiß ich in manchen Dingen nicht mehr weiter. Das es so schwer mit denen wird, hätte ich nicht gedacht.

Lieben Gruß T

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 15:23
von jojo
Na, Personalführung ist nie einfach. Aber da musste dich mal durchsetzen, da müsste es gehen. Wobei ich da nie Brüllen würde, sondern ruhig und sachlich mal sagen, wie du es haben willst.

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 15:28
von Tine Dea
Da klingt aber ganz gewaltig nach "austesten". Wenn du so nicht weiter kommst und nach wie vor nicht ernst genommen wirst, dann solltest du dringend ein ernstes Wort mit deinem Chef sprechen, damit er den Azubis die Grenzen aufzeigt. Manchmal geht es nicht anders...

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 15:49
von Eve80
Nur mal so aus Interesse, wie kommen denn die 220 Minus zusammen? Das sind mehr als 3,5 Stunden, ist er/sie denn so früh und dann auch noch ohne Rücksprache gegangen? :shock:

Ich kann mich da nur anschließen, am Anfang klang es ja wirklich mehr wie ein Versehen/Missverständnis o. ä., aber nach dem, was du jetzt noch schreibst, würd ich sagen, da gehören klare Ansagen her. In ruhigem Ton, aber dennoch klar und unmissverständlich. Wenn es die (ungeschriebenen) Regeln gibt, wo etwas plaziert werden darf bzw. wo nicht, dann haben sich alle daran zu halten.

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 07.07.2014, 16:20
von BaumN
leoniemaus5 hat geschrieben:Hey BaumN,

ja der Azubi hat jetzt 220 Min im Minus stehen, die er sich mal überlegen sollte, wann er die abfeiert. Ich habe von ihm diese Nacht eine SMS erhalten um 1.00 Uhr nachts in dem er mir schreibt, dass er sich bei seinem Wochenendjob verletzt hat (er arbeitet immer Wochenendweise von Freitag nachmittag bis Sonntag nachmittag) und dabei stand, dass er erst mittags zur Arbeit erscheint. Die SMS habe ich an Chef weitergeleitet, soll er überdenken was in dem Fall zu tun ist. Das geht gar nicht. Ich habe dem Azubi auch nichts dazu gesagt, als er eine halbe Stunde später nach Arbeitsbeginn hier erschien. Was können wir dafür, wenn er meint er müsse am Wochenende arbeiten und dann nicht pünktlich Montags zur Arbeit erscheint. - mal abwarten was das noch alles hier gibt...

Lieben Gruß
T
Also ich würde spontan sagen, dass der Azubi sich nicht "überlegen" muss, wann er die Stunden nachholt. In diesem Fall ganz klar: mit dem Chef reden und dann soll der Chef anweisen, wann die nachgeholt werden. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich jeder selbst überlegt, wann er arbeiten möchte oder nicht. Schließlich ist er Angestellter. Als solcher hat man den Nachteil, dass man sich an bestimmte Arbeitszeiten zu halten hat, aber eben auch den Vorteil, dass man einigermaßen geregelte Arbeitszeiten hat.
Und was die SMS betrifft - das geht ja wohl überhaupt nicht! Also von meinen Azubis hätte es sich mal einer wagen sollen, mir mitten in der Nacht eine SMS zu schreiben. Das ist nämlich eine Zeit, in der ich privat bin - da bin ich weder Bürovorsteherin noch Chefin noch sonst was, da bin ich nur privat. Wenn er sich tatsächlich verletzt hat, dann muss er natürlich zum Arzt gehen. Und wenn das erst am nächsten Morgen geht, dann ist es leider so. Wenn die Verletzung aber nicht so schlimm ist, dass man einen Arzt aufsuchen muss, dann kann man auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Klare Sache.
Chef ist weg und hier liegen Sachen von denen rum. z.B. Pakete oder Jacken hängen da wo normalerweise die Mandantschaft alles aufhängen darf (dazu haben wir einen Ständer in der Küche). Morgen kommt Chef wieder. Bis dahin will ich, dass das Büro sauber ist. Nur ernst genommen werde ich nicht wirklich.
Da hast Du wohl noch einen kleinen "Kampf" vor Dir. Bleib ruhig. Auch wenn es schwer fällt. Aber sonst machst Du Dich angreifbar. Scheinbar will man Dich wirklich austesten, ganz offensichtlich nehmen Dich die Azubis nicht ernst. Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als jetzt ganz ruhig zu versuchen Deine Anforderungen durchzusetzen und dann mit dem Chef nach seiner Rückkehr zu reden damit klare Regelungen den Azubis von ihm rübergebracht werden.

Ich wünsch Dir Glück und starke Nerven - wie Anahid schon schrieb: Personalführung ist nie einfach.

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 08.07.2014, 10:00
von leoniemaus5
@Eve80: An meinem ersten Tag (1.7) hat der Azubi der mit mir im Betrieb war sich seine Sache gepackt und ist früher gegangen. So schnell konnte ich gar nicht reagieren. Ich habe ihm dann gesagt, er soll sich die Zeit in seine "Plus-/Minusliste" eintragen und das hat man dann auch gemacht. Aber wann und wie er die nacharbeiten soll, dass weiß ich nicht.

@BaumN: Ja ich habe die SMS auch nur an Chef weitergeleitet. Dem Azubi habe ich in der Nacht nichts mehr geschrieben. Der Azubi wollte ja "ab Mittag kommen" laut SMS - kam dann aber schon eine halbe Stunde nach Dienstbeginn.

@Tine: Ja das werde ich auch tun. Chef kommt heute aus dem Urlaub. Was hier die Tage so gelaufen ist geht nicht an. Ich mag ja freundlich sein, aber ausgenutzt oder schabernack getrieben wird hier nicht mehr.

Hier müssen klare Regeln rein, die ich absofort auch durchsetzen werde.

Ein anderes Thema ist die Zeiteinteilung, also wie jeder hier arbeitet. Ich habe nur eine 35 Stunden Woche und beide Azubis 40 Stunden. Es wurde dann gejammert, dass sie beide so lange arbeiten müssen - tja wer an einem Tag nach der Schule frei haben will, muss die Zeit halt an einem anderen Tag nachholen und das bedeutet dann auch länger bleiben. Eben kam dann auch wieder das Thema auf, dass die Kanzlei ja nur an manchen Tagen bis 5 besetzt sein müsse, ich habe einmal mehr daran erinnert, dass wir nun bis 6 Uhr geöffnet haben und dann auch die Kanzlei so lange von einem der beiden bzw. mir besetzt ist, da auch so die Einteilung derer 40 Stunden oder meiner 35 Stunden in der Woche ist. Da kann man dann nicht einfach mal so früher gehen, denn dann bekommt man die 40 Stunden nicht zusammen für eine Woche.

Ich will garnicht wissen wie es hier früher gelaufen ist und kann mittlerweile den Chef auch verstehen, dass er mich mit ins Boot genommen hat - sozusagen als Wachhund. :shock: :?

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 08.07.2014, 10:10
von Lämmchen
leoniemaus5 hat geschrieben: Es wurde dann gejammert, dass sie beide so lange arbeiten müssen - tja wer an einem Tag nach der Schule frei haben will, muss die Zeit halt an einem anderen Tag nachholen und das bedeutet dann auch länger bleiben.
:shock: Wie meinst Du das jetzt? Es gibt Regelungen, nach denen die Zeit in der Berufsschule angerechnet wird. Die Arbeitszeit dürfte hier dann bei 8 Stunden täglich liegen, wobei die Zeit der Berufsschule angerechnet wird.

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 08.07.2014, 15:26
von leoniemaus5
@Lämmchen: Damit meine ich, dass sie es letztes Jahr - als ich nicht in dem Betrieb gearbeitet habe, sondern woanders - so gehandhabt haben, dass jeder der beiden Azubis einen Nachmittag nach der Schule frei hatte, d.h. um 14:00 Uhr Schule aus und danach frei (sorry habe Tag anstatt Nachmittag geschrieben). Die Stunden haben sie dann (anscheinend) an einem anderen Tag nachgearbeitet bzw. auf die anderen Tage sich verteilt, was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann. Nun hat unsere Kanzlei anstatt von 8 bis 17 Uhr bis 18 Uhr auf, d.h. beide müssen, da sie einen Nachmittag nach der Schule frei haben wollen, auch die Zeit, d.h. die restlichen fehlenden Stunden der 40 Stundenwoche auf die anderen Tage verteilen.

Da wurde dann gejammert, dass das auf einmal so viele sind. Ja aber ich muss die Zeitpläne ja so einrichten, dass jeder von denen auf seine 40 Stunden kommt plus Pause. Beide sind übrigens über 20 Jahre, d.h. eine Sonderregelung greift mal garnicht. Bezüglich der Sonderregelung wurde ja auch noch gemeint, dass beide einen Nachmittag nach der Schule gesetzlich frei haben müssten, aber da habe ich denen gesagt, dass das nur für minderjährige gilt (ich glaube die Regelung besagte irgendetwas mit 16 Jahre oder so) und das andere war eine Regelung, wenn man so und soviele Stunden an einem Tag Schule hat, dass man danach nicht mehr in den Betrieb muss. Also haben sie meinen Chef gut übers Ohr gehauen. :?

Lieben Gruß T

Re: Wie gehe ich als "Chef" damit richtig um?

Verfasst: 08.07.2014, 17:42
von Soenny
Ich hoffe mal, daß das hier ausreichend beachtet wird:
Anrechnung der Berufsschulzeiten für Auszubildende über 18 Jahre

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an beiden Berufsschultagen beschäftigt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (5 AZR 413/99 vom 26. März 2001) müssen Berufsschultage auf die Arbeitszeit mit den Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen und der Wegezeit von der Berufsschule zur Arbeitsstätte angerechnet werden.

Wenn wegen der langen Wegezeiten eine Beschäftigung nach der Berufsschule zwar noch möglich aber nicht sinnvoll ist, können die Stunden an anderen Tagen nachgeholt werden. Dabei sind allerdings die oben genannten Grenzen zu beachten.