FRIST VERSÄUMT?? DRINGEND
- jojo
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Dem ist leider so.... Ich habe hier einige Pappenheimer, bei denen ich den Verdacht habe, RM-Fristen zu dehnen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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- Tigerle
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In meiner letzten Kanzlei wurde eben immer sofort wenn es einging sowohl das Schriftstück als auch das EB mit dem Eingangsdatum versehen. Das EB landete in der Unterschriftenmappe und das Schriftstück mit der Akte beim Chef. Beim Chef wäre das EB auf dem Schreibtisch auch "untergangen"Liesel hat geschrieben:Die Frist beginnt zu laufen, wenn der RA von dem zugestellten Schriftstück Kenntnis nimmt. Er bestätigt den Empfang - das kann er doch nur, wenn er das in den Händen hält. Kann bei kurzen Fristen also schon relevant sein. Deshalb wird hier ein EB auch nie mit einem Eingangsstempel versehen.
Vorsorglich notiere ich die Frist erstmal ab Eingang und korrigiere das dann ggf. nochmal, wenn EB mit Datum versehen ist.
Jetzt muss ich mich darüber keine Gedanken mehr machen.
- Soenny
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Sehe ich genau so und wird bei uns auch seit jeher so gehandhabt. Dieser Hickhack mit Frist erst notieren, dann ggf. ändern pp. kommt bei uns nicht in Frage und ich denke, daß genau das eine weitere Gefahrenquelle ist eine Frist zu versäumen.Tigerle hat geschrieben:Das stimmt, aber macht Ihr da einen Unterschied?Liesel hat geschrieben:Eingangsdatum muß aber nicht zwingend auch "Kenntnisnahme" durch den RA sein.
Man bestätigt den Eingang am und damit beginnt die Frist zu laufen. Bei uns gab es nie eine Abstufung, ob der RA das auch an dem Tag zur Kenntnis genommen hat. Es heisst ja auch Empfangsbestätigung und nicht Kenntnisnahmebestätigung.
Der RA sichtet täglich die Post, die Empfangsbestätigungen liegen vorne in der Postmappe, werden direkt unterschrieben und ab die Post ins Fax an dem Tag, Ende. Welche Fristen sind denn wirklich so kurz, als sie nicht bearbeitet werden können? Dürfte wohl bei den Wochenfristen eher nicht soooo oft vorkommen und selbst da muß ein gut organisiertes Büro in der Lage sein, die Frist zu bearbeiten.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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sehe ich genau so.JSanny hat geschrieben:Sehe ich genau so und wird bei uns auch seit jeher so gehandhabt. Dieser Hickhack mit Frist erst notieren, dann ggf. ändern pp. kommt bei uns nicht in Frage und ich denke, daß genau das eine weitere Gefahrenquelle ist eine Frist zu versäumen.Tigerle hat geschrieben:Das stimmt, aber macht Ihr da einen Unterschied?Liesel hat geschrieben:Eingangsdatum muß aber nicht zwingend auch "Kenntnisnahme" durch den RA sein.
Man bestätigt den Eingang am und damit beginnt die Frist zu laufen. Bei uns gab es nie eine Abstufung, ob der RA das auch an dem Tag zur Kenntnis genommen hat. Es heisst ja auch Empfangsbestätigung und nicht Kenntnisnahmebestätigung.
Der RA sichtet täglich die Post, die Empfangsbestätigungen liegen vorne in der Postmappe, werden direkt unterschrieben und ab die Post ins Fax an dem Tag, Ende. Welche Fristen sind denn wirklich so kurz, als sie nicht bearbeitet werden können? Dürfte wohl bei den Wochenfristen eher nicht soooo oft vorkommen und selbst da muß ein gut organisiertes Büro in der Lage sein, die Frist zu bearbeiten.
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- Liesel
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Ist bei einer Einzelkanzlei nicht immer möglich...Krankheit, zwei, drei freie Tage...und schon kommt man mächtig ins Schwimmen bei Wochenfristen.JSanny hat geschrieben:Der RA sichtet täglich die Post, die Empfangsbestätigungen liegen vorne in der Postmappe, werden direkt unterschrieben und ab die Post ins Fax an dem Tag, Ende.
Im Übrigen soll´s halt jeder für sich selbst entscheiden.
Ich wollte auch nur darauf hinweisen, daß nicht das Eingangsdatum des Schriftstückes maßgeblich sein muß.
Zuletzt geändert von Liesel am 26.05.2014, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
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- Soenny
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Komisch, hier ist auch ein Einzelanwalt und geht auch
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Dann sei doch froh darüber.
Ausgangsfrage war, wann die Frist zu laufen beginnt. Wie das dann jeder für sich handhabt mit der Fristennotierung, ist sein Bier.
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Ich war auch in einer Einzelkanzlei. Zeit war Mangelware.JSanny hat geschrieben:Komisch, hier ist auch ein Einzelanwalt und geht auch
Aber wenn jetzt auf dem Schriftstück ein anderer Stempel (Eingangsdatum) wie auf dem EB ist, das ist wirklich riskant.