Erreichbarkeit der Kanzlei bzw. des Rechtsanwaltes

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Mandy

#11

12.06.2007, 14:46

Naja, für uns hier hängt da ein bisschen mehr dran, als einfach nur zu sagen, warum man - für Mandanten meistens - erreichbar sein soll.

Das Problem ist, wir hatten eine Vertretung für einen Anwalt und jetzt nerven uns dessen Mandanten, weil sie ihn nicht erreichen können. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass dieser Anwalt auch gar nicht erreicht werden kann. Telefon funktioniert nicht, Handy ist ausgeschalten und Fax hat er gar keines.

Wir wissen jetzt nur nicht, wie wir uns verhalten sollen, weil a) die Mandanten sich an uns wenden - wohin sollen die sich auch sonst wenden - und b) selbst Gerichte bei uns anrufen, ob wir nicht eine Möglichkeit haben, ihn zu erreichen.

Das wirkliche Problem daran ist, dort laufen die Fristen und keiner macht was, von Verjährungsproblemen ganz zu schweigen.

Wir haben daher überlegt, ob man da nicht verpflichtet ist, den einen oder anderen Schritt einzuleiten.
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Strubbel
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#12

12.06.2007, 14:48

Ich würde die Kammer informieren, damit die sich darum kümmern. Ist ja nicht eure Aufgabe, das zu klären
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Feierabend
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#13

12.06.2007, 14:51

Warum müsst ihr denn diesen Anwalt vertreten?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
StineP

#14

12.06.2007, 14:52

Genau Mandy - sofort die Kammer einschalten........
Bärchen

#15

12.06.2007, 15:21

:zustimm

Wenn sich der andere Anwalt um nichts kümmert, dann kann das nicht eure Sache sein. Ist zwar für die gemeinsam vertretenen Mandanten blöd, aber ihr könnt ja nicht dafür gerade stehen, wenn der Bockmist macht.

Und wenn der nicht in die Pötte kommt, dann müsst ihr eben insoweit das Vertretungsmandat niederlegen
Mandy

#16

12.06.2007, 15:24

Genau vor dieser Entscheidung drücken wir uns derzeit noch ein bisschen... wer haut schon gern einen anderen Kollegen rein.

Aber bei der Vertretung haben wir festgestellt, dass einige Sachen bereits verjährt sind und nichts unternommen worden ist, um die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen.

Man darf ja auch wegen bestimmter Vorschriften auch die Mandantne nicht offen abwerben, sonst könnte man denen zumindest helfen.
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Strubbel
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#17

12.06.2007, 15:27

Ich kann eure Zwickmühle schon verstehen, aber wenn der sich so benimmt, hat er es nicht anders verdient. Denk mal an die Mandanten, denen ihr nicht helfen könnt und die jetzt vielleicht richtig Nachteile erleiden dadurch!

Ich würde da nicht mehr zögern!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#18

12.06.2007, 15:47

Mandy hat geschrieben:Genau vor dieser Entscheidung drücken wir uns derzeit noch ein bisschen... wer haut schon gern einen anderen Kollegen rein.
Jetzt müsste man abwägen, ob er nicht euer kollegiales Verhalten einfach "verspielt" hat. Er lässt euch da hängen und sowas gehört sich auch einfach nicht.
Bärchen

#19

12.06.2007, 16:19

Wenn ich ein Mandant wäre und in der Situation wäre und ich später erfahren würde, dass der 1 Anwalt Mist verbockt hätte, weil ich Ansprüche verjähren hat lassen und der andere Anwalt mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, obwohl er das wusste, dann würde ich aber den anderen Anwalt aber auch nicht mehr vertrauen und diesen nicht weiterempfehlenl....

Zum Schluss fällt das auch auf euch
Gast

#20

12.06.2007, 16:50

Wie immer voll das Chaos in manchen Büros. Also das ein Anwalt gar nicht zu erreichen ist, finde ich nicht ok. Das sollte man echt mal der Kammer melden. Ich finde es auch ausreichend, wenn die Anwälte während der Bürozeiten erreichbar sind. Die haben ja auch noch ein Privatleben (auch wenn manche doch lieber den ganzen Tag und auch noch am Wochenende im Büro sitzen, ist bei uns auf jeden Fall so). Bei uns waren manche Mandanten schon so dreist und haben ausfindig gemacht wo die Chefs wohnen und sind dann dorthin gefahren oder haben dauernd bei denen daheim privat angerufen. Das finde ich dann schon sehr heftig.
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