Wie hoch ist der STundensatz eures Chefs?
- advocatus diaboli
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Selbst wenn man die Sache nicht einmal nach Stundensatz abrechnet, liegt das doch m.E. in einer Größenordnung, bei der der Höchstbetrag von € 190,00 ohne Vorliegen einer Honorarvereinbarung angebracht erscheint.
Kann man sowas nicht nach RVG abrechnen (sorry, kenn mich mit den RA-Gebühren leider gar nicht mehr aus )
- rebru82
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Kommt wohl ganz auf die Angelegenheit an, aber bei einer Erbsache ist es meiner Meinung nach auch zu wenig. Mein Chef hätte da vermutlich so ca. 400 € (brutto) genommen.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- schneewittchen1984
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Ja, so sehe ich das auch.advocatus diaboli hat geschrieben:Selbst wenn man die Sache nicht einmal nach Stundensatz abrechnet, liegt das doch m.E. in einer Größenordnung, bei der der Höchstbetrag von € 190,00 ohne Vorliegen einer Honorarvereinbarung angebracht erscheint.
- Lunashine
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Also 100,00 € ist definitiv zu wenig!!!
Bei unseren neuen Anwälten (keine Fachanwälte) liegt der Std.satz noch bei 150,00 €. Beim Rest unterscheiden wir, ob es sich um eine Privatperson handelt (200,00 €) oder um eine Firma (250,00 €).
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