HILFE BEIM NEUEINSTIEG NACH ERZIEHUNGSJAHR
- Kasimir1603
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In so einem Fall würde ich mir dann ganz einfach die neueste Auflage des RVG für Anfänger besorgen und mich nochmal reinlesen. Und für alles andere is ja das Forum auch noch da
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Habe noch die alte Auflage, die sollte für den Anfang reichen (bei dem Preis)! Danke für eure Unterstützung, werde mich ab dem 19.07. sicherlich öfter mal blicken lassen !!! Aber nächsten Samstag geht es vorher nochmal in den Urlaub für zwei Wochen nach Dänemark *freu*!!!
Liebe Grüße
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- Kasimir1603
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Dann schönen Urlaub und viel Spaß im Forum
Ciao Kasi
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wenn du up to date sein willst, sollte es schon eine neue Auflage sein. Die 30 Euro sind gut investiert
- schneewittchen1984
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@ Küti: die aktuellste Auflage is momentan noch von 2008, wenn ich recht informiert bin. Kommt erst im Herbst n neuer RVG für Anfänger, hab ich irgendwo mal gelesen.
na, ich weiß ja nicht, welche Auflage Laura hat. Jedenfalls sollte die neueste Auflage (14.) gleich mit in den Urlaub genommen werden
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@grommelie: Ja, toll ! Hatte dich auf der Mitgliederkarte gar nicht gesehen Leider arbeite ich in BS und muss jeden Tag fahren. Und du arbeitest in HBS? Kannst mir ja mal ne PN schreiben !
@gkutes: Meine Tochter wird mir aber was anderes erzählen, die lässt mich bestimmt nicht büffeln ! Übrigens heißt meine Tochter Laura und ich Sabrina .
Übrigens ist die letzte Auflage wirklich von September 2008 . Naja, da warte ich lieber noch...
@gkutes: Meine Tochter wird mir aber was anderes erzählen, die lässt mich bestimmt nicht büffeln ! Übrigens heißt meine Tochter Laura und ich Sabrina .
Übrigens ist die letzte Auflage wirklich von September 2008 . Naja, da warte ich lieber noch...
na dann mal schon viel spaß beim wieder einlesen innerhalb einer woche aber das wirst du dann schon hinbekommen. wenn du wieder in deine alte kanzlei gehst, wird dir hoffentlich dort auch geholfen.
§15a wird recht easy für dich, denke ich mal, denn du hast ja den ganzen kampf mit der "Anrechnung in jeden Fall für Kläger und Beklagten" gar nicht mitbekommen
@laura15072009 - wenn du dich hier laura nennst, nenne ich dich auch laura. Nur die zahlen waren mir zu mühsam abzuschreiben
§15a wird recht easy für dich, denke ich mal, denn du hast ja den ganzen kampf mit der "Anrechnung in jeden Fall für Kläger und Beklagten" gar nicht mitbekommen
@laura15072009 - wenn du dich hier laura nennst, nenne ich dich auch laura. Nur die zahlen waren mir zu mühsam abzuschreiben