Einklagen der Mietkaution

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colli1911
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#1

25.05.2010, 09:30

Hallo Ihr Lieben,

mal wieder habe ich eine Frage :))
Wir haben eine Mandantin, die im Trennungsjahr mit Ihrem Mann lebt. Sie wohnt in der ehemals gemeinsamen Wohung mit der Tochter. Die Kaution zahlte wohl der Mann beim Einzug. Dieser möchte ketzt die Kaution einklagen.

Wie kann sich die Mandantin verhalten? Weil ich würde sagen, dass die Kaution für evtl. Reparaturen für die Wohnung gedacht ist und daher hat er auf die Kaution keinen Anspruch, solange die Mieterin dort noch wohnt oder???

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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#2

25.05.2010, 10:53

Na wenn die Kaution nachweisbar von beiden gemeinsam gezahlt wurde, un sie nu allein da wohnt, würd i jetz den Vermieter kommen lassen, damit der sowas wie ne "Zwischenkontrolle" in der Wohnung macht. Wenn er sagt, er würde die Kaution bei einem Auszug so wie die Wohnung jetz is auszahlen, denk i ma kann er seinen Teil von ihr einklagen..

Aber, i weis ni ob das hier ni vielleicht grad Richtung Rechtsberatung geht.. :?: Denk ma dein Cheffe sollte wissen was da zu tun is!!
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Soenny
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#3

25.05.2010, 12:11

Hört sich wirklich nach Rechtsberatung an und ist eigentlich ein Thema, bei dem sich ein RA auskennt ;)

deshalb :closed
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