Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage.
Wir haben in einer Sache ein Urteil erhalten. Berufungsfrist und Begründungsfrist habe ich notiert. Nun hat meine Anwältin einen kleine Ergänzung in das Urteil schreiben lassen. Wir haben jetzt die Ausfertigung des Urteils zum Gericht zwecks Berichtigung geschickt. Beginnt die Rechtsmittelfrist dann erneut zu laufen wenn das berichtigte Urteil zugestellt wurde oder bleibt alles bei der alten Frist?? Die wäre nämlich schon abgelaufen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
rea1979
Beginnt Rechtsmittelfrist neu??
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Das kommt drauf an, was sie hat ändern lassen. Ist es nur einen formelle Änderung (Namen falsch geschrieben etc.) oder inhaltlich? Denn ne inhaltliche Änderung is ja scho irgendwie ne Berufung.. oder
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Na ja, das ist so ne Frage.
Wir haben lediglich zu dem Satz "Das Versäumnisurteil...wird aufgehoben" noch hinzufügen lassen ".....und die Klage wird abgewiesen".
Der Rest ist gleich geblieben, also auch Kostenentscheidung und so. Das ist meiner Meinung nach lediglich eine Ergänzung und keine inhaltliche Änderung, oder?
Wir haben lediglich zu dem Satz "Das Versäumnisurteil...wird aufgehoben" noch hinzufügen lassen ".....und die Klage wird abgewiesen".
Der Rest ist gleich geblieben, also auch Kostenentscheidung und so. Das ist meiner Meinung nach lediglich eine Ergänzung und keine inhaltliche Änderung, oder?
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Also wenn als Änderung jetz noch zusätzlich drin steht, dass die Klage abgewiesen wird, halt ich das für ne ganz gravierende Änderung. Denn wenn nur VU aufgehoben wird, geht das Verfahren ja eigentlich weiter. Und bei Abweisung ist es zu Ende. Kommt drauf an, ob der Satz mit der Abweisung schon beschlossen war und einfach nur vergessen wurde reinzuschreiben. Also in deinem Fall denke ich, da die Frist sowieso scho abgelaufen ist, beginnt sie auch nicht nochmal. Es sei denn, das Gericht übernimmt die Änderung doch noch und stellt es euch neu zu. Dann beginnt die Frist wieder..
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Die Abweisung war wohl schon beschlossen (Stand in den Urteilsgründen) kam aber in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck, deshalb der Antrag auf Berichtigung.
Also dürfte die Frist nicht nochmal neu beginnen!!
So hab ich das jetzt jedenfalls verstanden.
Vielen Dank
Also dürfte die Frist nicht nochmal neu beginnen!!
So hab ich das jetzt jedenfalls verstanden.
Vielen Dank