Was legt denn das Gericht den Beteiligten vor?

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cjdenver
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#1

30.11.2009, 15:04

Hi nochmal,

heut hats mich irgendwie gleich mehrfach erwischt...

Haben hier einen Schriftsatz in dem die Gegenseite von einer vom Gericht gewährten Fristverlängerung spricht. Aber wir haben vom Gericht noch nie was bekommen, d.h. weder den Antrag auf Fristverl. noch den Beschluss über die Gewährung.


Muss uns das Gericht das nicht übermitteln?

Danke und Gruss,

Chris
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dutzi
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#2

30.11.2009, 15:08

würde mal beim Gericht anrufen und nachfragen, die sollen euch den Antrag auf Fristverlängerung der Gegenseite dann mal per Fax zur Kenntnis übermitteln. So würde ich das machen...
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cjdenver
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#3

30.11.2009, 15:31

jep, hatte ich versucht - aber die Akte ist grad "nicht auffindbar"... wer weiss was die damit treiben ;) der Bearbeiter am Gericht ist auch grad im Urlaub und erst in ein paar Tagen wieder zurück - was fürn Haufen ;)
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Zaubermaus007
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#4

30.11.2009, 15:36

Vielleicht hat die Gegenseite ja um stillschweigende Fristverlängerung gebeten?!! Was spricht dagegen, wenn es nicht gerade ein ZPO-Verfahren oder der 2. Antrag?
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dutzi
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#5

30.11.2009, 15:38

Eigentlich ist es doch egal wenn ihr jetzt den Schrifsatz habt oder nicht?
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Schmidtchen
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#6

30.11.2009, 15:42

Na ja, so egal ist das oft nicht.

Wir hatten mal den Fall, dass die Gegenseite im SS auch sich bedankt hat für die gewährte Schriftverlängerung. In der mündlichen Verhandlung kam man dann (wie auch immer) darauf, dass die nie Fristverlängerung beantragt haben, sondern die Frist versäumt haben und der schlaue Gegenanwalt uns und das Gericht austricksen wollte. Hätte ja auch fast funktioniert. Wir haben damals auch nicht weiter danach gefragt, warum wir von Fristverlängerungsgesuch und Genehmigung nichts bekommen haben. Seither muss ich da immer nachfragen, ob das so auch alles richtig gelaufen ist.
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dutzi
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#7

30.11.2009, 15:45

haste auch wieder recht schmidtchen...

Dann solln die bem Gericht mal schaun dass die die Akte irgendwie finden bzw. ihr wieder anruft wenn der Sachbearbeiter ausm Urlaub zurück ist.
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cjdenver
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#8

30.11.2009, 16:01

Zaubermaus007 hat geschrieben:Vielleicht hat die Gegenseite ja um stillschweigende Fristverlängerung gebeten?!! Was spricht dagegen, wenn es nicht gerade ein ZPO-Verfahren oder der 2. Antrag?
was ist denn stillschweigende Fristverlängerung?

Ansonsten muss ich Schmidtchen beipflichten, genau das wollten wir nämlich nachprüfen. Zumal eine der Anlagen zum Schriftsatz sogar ein Druckdatum nach Ablauf der verlängerten Frist hat. Scheinbar haben sie also selbst danach noch rumgewurstelt... Na ich bin ja mal gespannt was dann in der Akte rumliegt ;)
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#9

08.12.2009, 14:28

Zum Nachtrag: Also, Fristverlängerung wurde schon erbeten und auch bewilligt, nur der Beschluss hat scheinbar das Faxziel verfehlt und ist nicht bei uns angekommen. Ich würd mal sagen dass der vom Gericht da mal geschlampt hat, denn eine Sendebestätigung hatte er dann auch nicht zu bieten...

naja, jedenfalls geklärt. Danke für die Hilfe trotzdem!
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