Zustellung per E-Mail

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Baffy
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#1

28.08.2009, 10:23

Hallo alle miteinander :wink:

Die Zustellung von fristwahrenden Schriftsätzen erfolgte doch bislang per Post. Mittlerweile auch über den elektronischen Gerichtsbriefkasten (Registrierung vorausgesetzt), richtig? Mein Chef meint gelesen zu haben, dass es nun auch per E-Mail möglich sei, wenn die unterschriebenen Schriftsätze per PDF eingescannt werden und dann an das Gericht übermittelt werden. Ich hab bislang nichts darüber gefunden (möglicherweise übersehen). Hat jemand von euch hiervon schon was gehört und könnte mir bitte den Link nennen? Hab schon bei juris und DAT geschaut aber bislang erfoglos. Auch per Suche mit den Stichworten - aber alles ohne Erfolg :(

Danke im Voraus.
Baffy
xwniax

#2

31.08.2009, 17:47

möglich ist das nur mithilfe einer Signaturkarte - die das Schriftformerfordernis wohl wahren soll - allerdings kenne ich kein Gericht, was sich bislang darauf eingelassen hat (wer Neueres weiß, kann mich natürlich gern verbessern)
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NicoleH
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#3

31.08.2009, 20:45

jupp, geht nur mit elektronischer signatur.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
CheerSassi
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#4

01.09.2009, 00:15

schaut mal hier http://www.egvp.de/index.php

und hier sind alle Gerichte aufgelistet: http://www.egvp.de/gerichte/index.php
Grüßle Sassi

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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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