Frist für Teilurteil

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yvonne26
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#1

16.07.2009, 10:25

Hallo Ihr Lieben,

die Frist für ein Teilurteil ist doch die Berufung, oder?
Lieben Gruß

Yvonne
gkutes

#2

16.07.2009, 10:44

ein Teilurteil ist auch ein Endurteil. also ja
Tigra
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#3

01.03.2011, 14:32

auch wenn drinsteht der rechtstreit wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung des TU ausgesetzt?

Warte ich ja quasi auf die Rechtskraft und dann notiere ich dir Frist, oder?
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gkutes

#4

01.03.2011, 14:40

? deine Aussage bedeutet doch, dass das restliche Verfahren, also das, worüber noch gestritten wird, erst dann weiter bearbeitet wird, bis das Teilurteil rechtskräftig ist, ergo keine Berufung eingelegt wurde
Tigra
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#5

01.03.2011, 14:43

deswegen... das wunderte mich jetzt... also doch berufung normal auf des TU notieren
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gkutes

#6

01.03.2011, 14:44

kapier noch nicht. was wundert dich denn? Ist doch eigentlich fast klar, dass erstmal ausgesetzt wird. Alles andere hat ja eigentlich keinen sinn
Tigra
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#7

01.03.2011, 14:52

ich glaub ich steh grad uffem schlauch...
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gkutes

#8

01.03.2011, 15:21

ja, glaub ich auch.
du willst jedenfalls jetzt die Rechtskraft des TU abwarten und dann die Frist zur Berufung notieren. Dann ist ja aber keine mehr möglich, weil das Teilurteil ja schon rechtskräftig ist :lol:
der rechtstreit wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung des TU ausgesetzt
das heißt mE folgendes:
Bsp Klage über 10000, Teilurteil über 3000. Rechtsstreit über restliche 7000 wird solange ausgesetzt, bis Teilurteil über 3000 rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde
Tigra
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#9

01.03.2011, 15:35

:sorry ich paragraphensau - natürlich rechtskraft tritt ja damit ein dass das Urteil nicht mehr berufungsfähig ist... *klonk* Grosche is gfalle ;)

:thx
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