Vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusse

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FineFrenzy
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#1

19.03.2009, 19:53

Mit ist in letzter Zeit aufgefallen, dass viele Gerichte in letzter Zeit, nachdem ich bzw. meine Kolleginnen einen Kostenfestsetzungsantrag beantragt habe, nachfragen, ob eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden soll. Habe mir deswegen angewöhnt dies gleich zu beantragen. Heute hat mich dann das AG Landau angerufen und ebenfalls um Beantragung einer vollstreckbaren Ausfertigung gebeten. Soweit ich die nette Damen verstanden habe, werden Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Zukunft nur noch zugestellt, wenn die eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird. Macht man dies nicht, kann man lange darauf warten, dass dieser der Gegenseite zugestellt wird. Stimmt das oder habe ich das einfach nur falsch verstanden? Wenn das wirklich stimmen sollte, dann darf ich demnächst mal die ganzen Akten durchgehen und gucken, wo keine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wurde und darauf hab ich nicht so wirklich Lust, ist nämlich eine echt mühselige Arbeit.
[color=#FF00BF][align=center][font=Comic Sans MS]Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren[/font][/align][/color]
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Gruftie
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#2

19.03.2009, 19:59

werden Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Zukunft nur noch zugestellt, wenn die eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird.
Das habe ich auch schon festgestellt...das merkwürdige daran ist nur, dass das hauptsächlich in den neuen Bundesländern der Fall ist. In Berlin haben wir damit keine Probleme, allerdings z.B. in Potsdam...

Aber warum das so ist, keine Ahnung...vielleicht kann uns ja hier mal ein schlauer und netter Rechtspfleger weiterhelfen...:mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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FineFrenzy
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#3

19.03.2009, 20:05

Uns wird bestimmt einer helfen .... Rechtspfleger wo seit ihr???? :meld
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->Kerstin<-
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#4

19.03.2009, 20:28

Also ich hab noch nie einen Kostenfestsetzungsantrag ohne Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gemacht :wirr
[font=Courier New][color=#BF0000]Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Mark Twain, US-Schriftsteller[/color][/font]
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Bino
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#5

19.03.2009, 20:32

Bei uns steht der Antrag im Kostenfestsetzer auch mit drin, deswegen ist mir das noch gar nicht aufgefallen. Denn Potsdam haben wir regelmäßig.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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FineFrenzy
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#6

19.03.2009, 20:39

Hab den Satz jetzt auch immer drin stehen. Autotexte können auch sehr nützlich sein. :D
[color=#FF00BF][align=center][font=Comic Sans MS]Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren[/font][/align][/color]
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