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Saiti
- Forenfachkraft
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#1
09.03.2009, 15:38
Kann mir jemand sagen wann Ausleihgebühren einer Bücherei (in Berlin) verjähren und wenn es geht bitte wo es steht. Ich habe überhaupt keine Ahnung. Glaube nur dass es Ländersache ist. Ach übrigens, die Sache ist aus dem Jahr 2000. M. M. ist das auf jeden Fall verjährt, muss nur wissen wo es steht.
Rechtschreibfehler entstehen meist aufgrund der unfassbar hohen Schreibgeschwindigkeit oder sind bewusst zur allgemeinen Belustigung eingebaut.
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Francis
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#2
09.03.2009, 15:44
Wahrscheinlich in der Satzung der jeweiligen Stadt. Mach dich mal bei der Stadtverwaltung schlau, die helfen dir sicher weiter oder du schaust mal, ob du das über die Interentseite ergoogeln kannst.
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LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
09.03.2009, 15:46
Wollt ich auch gerad vorschlagen. Ich glaube, es gibt entweder 3 oder 5 Jahre, bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Bibs
- Foren-Praktikant(in)
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#4
09.03.2009, 15:50
Also wenn es nicht irgendwo in einer Satzung steht, würde ich mal von 3 Jahren gemäß § 195 BGB ausgehen.
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Francis
- Kennt alle Akten auswendig
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#5
09.03.2009, 15:57
Das ist Verwaltungszeugs, ich glaub, mit dem BGB kommt man nicht weiter, das gilt ja nur für bürgerliche, also zivile Angelegenheiten.