Falscher Beklagter bei Klageinreichung angeben

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*Butterfly_83*

#1

23.02.2009, 14:35

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben eine Klage eingereicht und nun festgestellt, dass wir eine falsche Beklagtenbezeichnung genommen haben. Nach längeren hin und her sind wir nun aber zu dem Ergebnis genommen, dass es eigentlich ein falscher Beklagter ist.

Hintergrund:

Es gibt die XXX Group, dort bestehen drei Firmen (XXX Planungs GmbH & Co.KG, XXX Concept GmbH & Co.KG und XXX …. GmbH & Co.KG). Unser Mandant hat eine Forderung gegen die Firma XXX Planungs GmbH.

Nun habe ich (aus welchem Grund auch immer, kann es nicht nachvollziehen) die Firma XXX Concept GmbH als Gegner angelegt und zur Zahlung aufgefordert. Der hat zurückgeschrieben mit dem Briefkopf der XXX Group und mitgeteilt, dass eine Zahlung nicht erfolgen wird. Dann haben wir Klage eingereicht gegen die Firma XXX Concept GmbH (da die Adresse ja falsch angelegt wurde).

Nun haben wir festgestellt, dass es die falsche Firma war. Der Gegenanwalt weiß es wahrscheinlich auch.

Ich bin der Meinung, dass eine Rubrumsberichtigung nicht ausreicht, sondern die Klage zurückgenommen werden muss bzw. ein Beklagtenwechsel erfolgt und hierdurch die Gegenseite ihre Kosten gegenüber uns geltend machen kann, so dass eigentlich ein Haftungsfall eingetreten ist.

Was meint Ihr?

Oder könnte man sich darauf berufen, dass der Beklagte ja auch auf einem falschen Briefkopf zurückgeschrieben hat.

Der Geschäftsführer aller Firmen ist der Gleiche.
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Smilie
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#2

23.02.2009, 14:41

Ich bin der Meinung, dass eine Rubrumsberichtigung nicht ausreicht, sondern die Klage zurückgenommen werden muss bzw. ein Beklagtenwechsel erfolgt und hierdurch die Gegenseite ihre Kosten gegenüber uns geltend machen kann, so dass eigentlich ein Haftungsfall eingetreten ist.
fürchte ich auch ....
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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LuzZi
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#3

23.02.2009, 14:43

Denke ich auch, so einen ähnlichen Fall hatten wir hier auch schon einmal.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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jacqueline k
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#4

23.02.2009, 14:46

Ich hatte neulich auch sowas ähnliches, aber vielleicht hilft euch das. Da hatte ich den Geschäftsführer der Gesellschaft anstatt die Gesellschaft selbst nur in den MB aufgenommen. Dann wurde Widerspruch eingelegt und das streitige Verfahren eingeleitet. Mein Chef hatte in der Anspruchsbegründung dann folgendes geschrieben und die richtige Beklagte mit "eingefügt". Hat auch geklappt, habe jetzt mein urteil :-)

"Auf Seiten der Klägerin wird davon ausgegangen, dass die ...... Ltd. nicht wirksam gegründet ist und dass daher der Beklagte als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich für die eingegangene Verbindlichkeit haftet.

Vorsorglich erweitern wir die Klage nunmehr dahingehend, dass – im Wege der subjektiven Klagehäufung – auch die

..........Ltd.

verklagt wird. Die Klageforderung in Höhe von 593,61 EUR wird gegen diese Gesellschaft ebenfalls in voller Höhe geltend gemacht, wobei allerdings Zinsen in Höhe von
8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.04.2008 begehrt werden. Der höhere Zinsanspruch ergibt sich aus
§§ 286 III, 288 II BGB."
:blumen
Blumige Grüße
*Butterfly_83*

#5

23.02.2009, 14:54

Jacqueline K Danke für die Antwort, aber glaube das passt leider nicht. :(

Ist doch ein Mist, dazu kommt, dass es auch noch mein Fehler war. Der Streitwert beträgt auch noch 10.000,00 €. Mist... :(
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NORTHERN DINO
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#6

23.02.2009, 17:15

Da wird nicht viel bei herauskommen. Die Gegenseite wittert bei dem SW billigen Verdienst und wird kostenantrag stellen. Klage muss wohl zuirücvkgenommen und ein neues Verfahren gegen die richtige Partei eingeleitet werden. Ein Teil der Gerichtskosten sind auch weg.
~ Grüßle ~
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Strubbel
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#7

23.02.2009, 20:18

Schau mal § 263 Klageänderung:
"Nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit ist eine Änderung der Klage zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet."

Wir hatten mal einen Fall, wo wir den Beklagten falsch bezeichnet hatten. Wir haben beantragt, die Klage entsprechend zu ändern, da die Parteibezeichnung falsch war. Ich würde vortragen, dass ihr die Beklagte aufgefordert und diese auf dem falschen Briefkopf zurückgeschrieben habt. Aus diesem Grund habt ihr die Beklagte falsch bezeichnet.

Ihr könntet beantragen, die Klage dahingehend zu ändern, dass die Beklagte ... ist. Da der gleiche GF vorliegt, könnte das m. E. auch funktionieren. Der neuen Beklagten muss dann der bisherige Schriftverkehr (vom Gericht aus) zugestellt werden.

Eine andere Idee habe ich leider auch nicht. Sonst könnt ihr wohl nur die Klage zurücknehmen und neu klagen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Kimmy

#8

23.02.2009, 20:32

:zustimm Strubbel.

Zunächst einmal würde ich versuchen, die neue Beklagte mit § 263 ZPO in den Prozess einzuführen. Nur wenn sich die jetzige Beklagte dagegen mit Erfolg wehren würde, käme eine Klagrücknahme in Frage. Allerdings mit der Folge, dass ihr die Kosten tragen müsst.

§ 263 ZPO hat bei beim Parteiwechsel mal auf Klägerseite funktioniert. Wir hatten versehentlich die falsche Klägerin angegeben, da diese namenstechnisch sehr ähnlich sind... Die Beklagte hat sich dagegen gewehrt, aber das Gericht hat es zugelassen. Glück, sonst wäre die Sache verjährt...
miaa
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#9

15.11.2012, 09:36

Hallo,

ich habe genau das gleiche Problem hier. Bei uns hat die Klägerseite allerdings einen Klageänderungsantrag gestellt. Das Gericht hat es akzeptiert usw. Mir geht es hier nun um die Gebühren. Zöller sagt hierzu, dass sich die Verfahrensgebühr erhöht. Was ist allerdings mit der Terminsgebühr? Mein Cheffe war 2 x beim Termin. Einmal für den zuerst Beklagten dann nochmal für den zweiten. Eine Erhöhung kommt nicht in Frage. Zwei Mal Terminsgebühr??? Hmmm kann ich mir auch nicht vorstellen.
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