Pfändung Lohn/Lohnnachweise

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Mandy

#1

13.02.2009, 15:26

Heute ist eindeutig Freitag der 13. :titanic

Kurz vor Feierabend hab ich noch eine Pfändung hier aufm Tisch liegen. Vom Gegner haben wir Lohnnachweise von der Versicherung erhalten. Wie lese ich die richtig?
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Soenny
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#2

13.02.2009, 15:34

Das ist eine gute Frage ;) Was möchtest du denn rauslesen, was nicht zu erkennen ist?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Kordu

#3

13.02.2009, 15:47

Mandy hat geschrieben:Wie lese ich die richtig?
Wenn sie auf deutsch geschreiben sind: Von links nach rechts! Bild

Spaß beiseite: Ich gehe mal davon aus, dass Du das Gehalt des Schuldners bei dessen Arbeitgeber (=Drittschuldner) pfänden sollst. Den Arbeitgeber wirst Du den Lohnnachweisen entnehmen können.
Melli247
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#4

13.02.2009, 16:35

Wenn der Schuldner bei ner Versicherung beschäftigt ist, dann hast Du es wahrscheinlich richtig schwer mit dem Lesen der VBs. Kenn das von meinem Mann - der ist nebenberuflich bei ner Versicherung und ich bin jedes Mal froh, dass da noch ein Deckblatt bei ist, auf dem die Auszahlungssumme steht. :D
Wenn die Versicherung der Arbeitgeber ist:
Du musst halt beachten, dass die Angestellten bei ner Versicherung eine "Stornoreserve" aufbauen. Nicht die ganze Provision wird ausgezahlt. Ein Teil wird einbehalten, falls eine Versicherung "platzt". Aber wofür musst Du die VBs denn genau lesen können???? Reicht es nicht aus, dass Du weißt, wo er arbeitet?
Mandy

#5

16.02.2009, 12:16

So, endlich kurz mal Zeit die Lohnabrechnung genauer anzuschauen.

Also in den Abrechnungen stehen so tolle Dinge drin

abgzl. Bestandslg. - sowieso €
abzgl. Storno - sowieso €

Manchmal ergibt das sogar einen Auszahlungsbetrag von einem Minusbetrag, aber das geht ja eigentlich nicht.

Vor allem verstehe ich nicht, wenn z. B. sich ein + 1000 € ergibt.
Wir haben eine Pfändung des Lohnes wegen Unterhaltes gemacht.

Wir bekommen jetzt von diesem 150 € Pfändung, Rest 850 € ist Selbstbehalt und selbst auf den Selbstbehalt wird irgendwas Storno gerechnet, womit am Ende wieder 0 € für den Schuldner rauskommen.


Ich versteh irgendwie nur Bahnhof. :bahnhof
Melli247
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#6

17.02.2009, 16:20

Also Bestandslg. könnte heißen:
Die "Vertreter" bauen einen Bestand (Kunden) auf. Man bekommt eine sogenannte Bestandsprovision, wenn sich die Verträge der Kunden verlängern, sprich bei Ablauf nicht gekündigt werden und weiterlaufen. Warum die das allerdings in Abzug bringen, kann ich mir auch nicht erklären. Evtl. so ähnlich wie beim Storno... :hm

Storno:
Wenn ein Vertrag "kaputt" geht - also Beiträge nicht mehr gezahlt werden oder der Kunde den Vertrag kurz nach Abschluss wieder kündigt. Meistens sind die Provisionen dann schon ausgezahlt, daher dann der Storno (und hierfür auch die Stornoreserve - kann nämlich auch schonmal passieren, dass man in einem Monat mehr Storno einfährt als man verdient hat!).
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